Ziele
und Erwartungen
|
|
Mit dem Pilotprojekt
werden folgende Ziele angestrebt: Zum einen werden die Schulen in die
curriculare Planungsarbeit eingeführt bzw. gemäß ihren
diesbezüglichen Bedürfnissen unterstützt.
Zum anderen werden die Erfahrungen für die Lehrplanarbeit auf Landesebene
nutzbar gemacht.
Von den Schulen wird erwartet, dass die vor Ort gebildete Arbeitsgruppe
"Lehrplan und curriculare Planung" den Informationsfluss zum
jeweiligen Lehrerkollegium bzw. den übrigen Schulgremien Ort garantiert.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppen verpflichten sich außerdem, an
den im Rahmen des Pilotprojektes ausgeschriebenen zwei Workshops teilzunehmen
und auf Sprengelebene einen Fortbildungstag für das gesamte Kollegium
zu organisieren.
|
Gesetzliche
Rahmenbedingungen
|
|
Curriculare Planungsarbeit gehört zu den wichtigsten
Herausforderungen, denen sich die autonome Schule stellen muss, und sie
bildet einen zentralen Bereich der Gestaltungsautonomie an den Schulen.
Das Landesgesetz Nr. 12/2000 räumt in den Bereichen Didaktik, Organisation,
Verwaltung, Forschung, Schulversuche und Finanzen autonome Gestaltungsmöglichkeiten
ein. Der Artikel 5 beinhaltet die rechtliche Grundlage für die Erstellung
der Curricula. Darin ist der Auftrag zur Lehrplanarbeit und zur Planung
des Bildungsangebotes für Schülerinnen und Schüler festgeschrieben.
|