Ein italienischer Tourist, der das Fleimstal besucht, hört die Talbewohner über das so genannte „Consesso Magnifica Comunità di Fiemme“ diskutieren. Was wird diese „Magnifica Comunità“ wohl sein?
Die Fleimser Gemeinschaft ist eine autonome Behörde, die ungefähr 21.000 Hektar Wälder und Alpenweiden besitzt. Historisch gesehen stammt die Gemeinschaft vom berühmten „Gebhard-Abkommen" ab, dem bilateralen Abkommen zwischen dem Trienter Bischof Gebhard und den Fleimser Vertretern, das im Jahre 1111 in Bozen unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen räumte der Fleimser Bevölkerung große bürgerliche und verwaltungsrechtliche Autonomie ein. Diese Autonomie dauerte bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts und wurde immer wieder vor äußeren Eingriffen und Machtmissbräuchen verteidigt.
Banco della Reson - Cavalese Foto: Massimo Piazzi
Im Rahmen der Gemeinschaft hatte der „Vicino“ – der gebürtige und ansässige Fleimstaler – das Recht, sämtliche Waldprodukte kostenlos zu nutzen, so konnte er Holz für den Bau und die Wartung seines Hauses und die Gebäude seines Unternehmens roden und Brennholz sammeln, was für den Haushalt äußerst wichtig war. Der „Vicino“ konnte sein Vieh auf den Weideflächen im Tal und auf den gemeinschaftlichen Almen grasen lassen.
LIteratur:
Don Giorgio Delvai “Notizie storiche della valle di Fiemme”, anastatische Reproduktion der Originalausgabe aus dem Jahre 1903, Bologna 1984.
Pace Silvio “Usi civici, Associazioni agrarie e Comunioni familiari nella Regione Trentino-Alto Adige”, Trient 1976.
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