Die Talbewohner verwalteten sich eigenständig mithilfe von Vertretern: Der Vorsitzende („Scario“), die Geschworenen („Giurati“) und Vertreter der „Regole“ („Regolani“) wurden durch ein demokratisches Verfahren jedes Jahr neu ernannt.
Das Tal hatte eine eigene Satzung namens „del comun, del civil, del criminal" (Gemeinschafts-, Zivil- und Strafgesetz), sowie eine Waldordnung („li ordini de boschi"), die das Leben und die sozialen Beziehungen der Bevölkerung regelten. Die Familienoberhäupter wurden mindestens einmal im Jahr vom „banco de la reson" einberufen.
Der Vorsitzende hatte die Aufgabe, die gesamte Gemeinschaft auch bei den äußeren Behörden, wie z. B. dem Fürstbischof in Trient und in besonderen Fällen dem Grafen von Tirol, zu vertreten. Er war außerdem der Verwalter des Gemeinschaftsvermögens und bediente sich dafür des „Consiglio dei Regolani“ (Rat der „Regolani“ - Vertreter der Taldörfer).
Der Vorsitzende und die Geschworenen saßen bei der Regelung rechtlicher Angelegenheiten neben dem Richter, dem Bischofsvikar. Ihre Präsenz als Beisitzende des Richters war Pflicht, denn sonst hatten die Urteilsprüche keine Gültigkeit; diese Voraussetzung stammte aus dem alten germanischen Recht, nach dem die Bevölkerung selbst ihre internen zivil- und strafrechtlichen Rechtsstreitigkeiten regelte. Der fremde Richter war sozusagen nur der Rechtsberater.
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