Die Bedeutung der
Reformpädagogikheute
Tabellarische
Zusammenfassung
Politisch-pädagogische
Leitlinien
Die
Kraft der Erneuerung
in den reformpädagogischen Konzepten
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Kooperation
Der Versuch der Kooperation
mit Bildungsinstitutionen ist eine Reaktion auf die strenge - auch
gesetzliche - Trennung von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen in Österreich.
Wir versuchen in der Zusammenarbeit mit dem Kindergarten unter einem Dach,
eine pädagogische Einheit von Kindergarten und Schule zu verwirklichen.
Das pädagogische
Konzept entstammt der Montessori-Pädagogik, und wir können
heute sagen, dass sich diese Zusammenarbeit sowohl für die Kinder als
auch für das Bewusstsein der Pädagogen bewährt hat. Auf Grund dieser Erfahrungen
appellieren wir, auch die institutionelle Trennung in den Ausbildungen
aufzuheben und Kindergarten- und Schulpädagoginnen und -pädagogen auch
unter einem Dach nach einem einheitlichen pädagogischen Konzept und auch
gleichwertig auszubilden.
Kombinationen
Wir
haben auch vor, einen weiteren Schritt in der institutionellen Integration
zu gehen und ebenso eine Sekundarstufe I an unser Kinderhaus
anzuschließen. Wir erwarten uns davon vor allem pädagogische Kontinuität
und den Wegfall einer Nahtstellenproblematik, dadurch weniger Stress und
intensivere Entwicklungsmöglichkeiten für unsere Schüler.
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Leistungsvorlagen
Wir haben auch schon
eigene Beurteilungssysteme entwickelt, sind aber immer wieder zu
Formen der direkten und kommentierten Leistungsvorlage
nach R. Vierlinger zurückgekehrt.
Dabei
stellt ein Schüler nach einem bestimmten Zeitraum, in der Regel einem
Semester, seine geleisteten und gesammelten Arbeiten vor. Er hat seine
Arbeiten zu sammeln, aufzubereiten, zu präsentieren und auch zu reflektieren.
Die Arbeiten werden von den Schülern und dem Lehrer kommentiert und auch
gemeinsam beurteilt. Hier bekommt jeder Schüler eine genaue Rückmeldung
und eine wichtige Perspektive des Weiterlernens.
Bei jedem Beurteilungssystem
sind immer zwei Prinzipien zu berücksichtigen:
- Der Schüler
muss aus der Beurteilung etwas lernen können und diese muss eine Selbstbeurteilung
und Aspekte des Weiterlernens beinhalten.
- Neben der Forderung
eines der Beurteilung immanenten Lerneffektes muss die Beurteilung auch
immer eine Vergleichbarkeit mit Beurteilungen anderer Schulen
beinhalten und Auskunft über den Lernstandard des allgemein gültigen
Curriculums geben.
Übertritte
in eine andere Schule müssen durch die schuleigene Beurteilung immer gewährleistet
sein können, d.h. das schuleigene Beurteilungssystem muss auch in ein
Ziffernnotensystem übersetzbar sein.
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