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Integration in Österreich

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Organisatorisches

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  • Fahrtendienst
    Schwer körperbehinderte oder schwerstbehinderte Schüler können, sofern ihnen der Schulweg alleine nicht zumutbar ist, den Transportdienst eines Fahrtendienstes beantragen.
    Der Fahrtendienst kann von einem Kind maximal 3x pro Tag beansprucht werden
    (Bsp.: Wohnung - Schule, Schule - Hort, Hort - Wohnung).
    Der Fahrtendienst ist von der Schule, die das Kind besucht, zu organisieren; wenn der Fahrtendienst erstmals beantragt wird, hilft das örtliche SPZ bei der Erledigung der entsprechenden Formalitäten. Der Fahrtendienst bedingt (wegen der Transportzeiten) häufig die Einrichtung eines Früh- bzw. Spätaufsichtsdienstes an der Schule, da die Kinder manchmal sehr bald gebracht und immer wieder nicht pünktlich geholt werden können (Sammeltransporte). Diese Aufsichten werden vergütet.

 

   
   
  • Schulbuchbestellung
    Schulbücher werden - auch für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf - von der Schule bestellt, die sie tatsächlich besuchen. In den Profillisten der Schulbuchaktion sind die approbierten Schulbücher für alle Schularten und Schulstufen aufgelistet.
    Für behinderte Schüler können - soferne es sinnvoll erscheint - statt der Schulbücher auch die in der Profilliste angegebenen therapeutischen Materialien bestellt werden.
    Schüler, die teilweise Sonderschul- und teilweise Regelschulbeurteilung haben, können in einem Fach nur ein Buch erhalten, also entweder Sonderschul - oder Regelschulbuch.
  • Dauer- und Verbrauchsausstattung
    Die Dauerausstattung kann jede neu beginnende erste Integrationsklasse an Volksschulen, Hauptschulen und im Schulversuch Mittelschulen anfordern.
  • Allgemeine Pauschale
    Jede Schule erhält für jede Klasse eine allgemeine Pauschale (Höhe abhängig von Schulart). Für Integrationsklassen erhält der Integrationslehrer über das Sonderpädagogische Zentrum gegebenenfalls Finanzmittell zum Ankauf von Verbrauchsmaterialien in der Integrationsklasse.
 
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