Das
Jahr 1977 und das Gesetz Nr. 517
Mit dem Jahr 1977
wird die Integration von Schülern mit Behinderung in die Regelklassen
der Pflichtschule endgültig gesetzlich verankert. Gleichzeitig
werden auch entsprechende Förder- und Stützmaßnahmen vorgesehen.
Man erkennt zunehmend, dass es mit der bloßen Eingliederung nicht
getan ist, und dass eine echte Integration in erster Linie eine grundlegende
Veränderung der schulischen Gegebenheiten und Strukturen zur
Folge haben muß. Diese Entwicklung ist bis heute noch nicht abgeschlossen.
Mit diesem Gesetz wurden aber auch gleichzeitig andere wichtige Bestimmungen
erlassen, die für die Integration wesentlich sind:
- auch in der Mittelschule
werden maximal 20 Schüler pro Klasse vorgesehen
- die Differentialklassen
an der Mittelschule werden abgeschafft (nicht jedoch an der Grundschule)
- die Nachprüfungen
werden abgeschafft
- abgeschafft werden
auch die Ziffernnoten und an deren Stelle wird die Verbalbeurteilung
in der Pflichtschule eingeführt.
Allgemeine
Bestimmungen
In diesem Zeitraum
findet die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung auch
in allgemeine Gesetze Eingang (so z.B. Gesetz über die Sanitätsreform,
Schulreformgesetze über die Grundschule, Mittelschule, Kindergarten).
Auch die Provinz
Bozen greift die staatlichen Bestimmungen z.T. auf und erlässt
im Rahmen ihrer primären Gesetzgebungsbefugnis in dieser Zeit entsprechende
Gesetze:
Erste Bestimmungen des Landes
- L.G. vom 9.Dezember
1978, Nr.65 : "Landesdienst für die gesundheitliche Betreuung
und Rehabilitation von Behinderten"
- L.G. vom 30.Juni
1983, Nr.20 : "Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten"
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