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Integration in Italien - Südtirol

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Vom Jahre 1971 bis zum Jahr 1992

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Das Jahr 1977 und das Gesetz Nr. 517

Mit dem Jahr 1977 wird die Integration von Schülern mit Behinderung in die Regelklassen der Pflichtschule endgültig gesetzlich verankert. Gleichzeitig werden auch entsprechende Förder- und Stützmaßnahmen vorgesehen. Man erkennt zunehmend, dass es mit der bloßen Eingliederung nicht getan ist, und dass eine echte Integration in erster Linie eine grundlegende Veränderung der schulischen Gegebenheiten und Strukturen zur Folge haben muß. Diese Entwicklung ist bis heute noch nicht abgeschlossen. Mit diesem Gesetz wurden aber auch gleichzeitig andere wichtige Bestimmungen erlassen, die für die Integration wesentlich sind:

  • auch in der Mittelschule werden maximal 20 Schüler pro Klasse vorgesehen
  • die Differentialklassen an der Mittelschule werden abgeschafft (nicht jedoch an der Grundschule)
  • die Nachprüfungen werden abgeschafft
  • abgeschafft werden auch die Ziffernnoten und an deren Stelle wird die Verbalbeurteilung in der Pflichtschule eingeführt.

Allgemeine Bestimmungen

In diesem Zeitraum findet die Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung auch in allgemeine Gesetze Eingang (so z.B. Gesetz über die Sanitätsreform, Schulreformgesetze über die Grundschule, Mittelschule, Kindergarten).

Auch die Provinz Bozen greift die staatlichen Bestimmungen z.T. auf und erlässt im Rahmen ihrer primären Gesetzgebungsbefugnis in dieser Zeit entsprechende Gesetze:
Erste Bestimmungen des Landes

  • L.G. vom 9.Dezember 1978, Nr.65 : "Landesdienst für die gesundheitliche Betreuung und Rehabilitation von Behinderten"
  • L.G. vom 30.Juni 1983, Nr.20 : "Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten"
 
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