In diesem Jahr wird
das staatliche Rahmengesetz verabschiedet, das grundlegende Neuerungen
in vielen Bereichen mit sich bringt und eine Vernetzung der verschiedenen
Maßnahmen und Institutionen vorsieht. Es geht in diesem
Gesetz darum, die Rechte der Menschen mit Behinderung in allen
Bereichen des Lebens zu definieren.
Dieses Rahmengesetz
ist in seinen Grundaussagen auch für die Provinz Bozen bindend.
Es dauert jedoch weitere 6 Jahre bis der Südtiroler Landtag ein entsprechendes
Gesetz verabschiedet und zwar das L.G. Nr. 3 vom 8. April 1998 mit dem
Titel: "Maßnahmen in Bezug auf die Betreuung,
soziale Integration und Rechte der Menschen mit Behinderung".
Einen weiteren Meilenstein
auf dem Weg zur Integration stellt dann noch das Landesgesetz Nr. 12/2000
zur Autonomie der Schulen dar. Hier wird Integration
ausgedehnt auf alle Kinder Schüler im Sinne der Integration in die
jeweilige Gruppe bzw. Klasse. Damit
wird ein Recht, das vorher nur auf eine bestimmte Gruppe von Schülern
bezogen wurde, nun als Grundrecht und Grundbedürfnis für alle
Kinder/Schüler eine Gruppe Klasse anerkannt. In diesem Sinne könnten
wir bereits von einer inklusiven Schule
sprechen.
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