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Integration in Italien - Südtirol

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Ab dem Jahr 1992

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In diesem Jahr wird das staatliche Rahmengesetz verabschiedet, das grundlegende Neuerungen in vielen Bereichen mit sich bringt und eine Vernetzung der verschiedenen Maßnahmen und Institutionen vorsieht. Es geht in diesem Gesetz darum, die Rechte der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens zu definieren.

Dieses Rahmengesetz ist in seinen Grundaussagen auch für die Provinz Bozen bindend. Es dauert jedoch weitere 6 Jahre bis der Südtiroler Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und zwar das L.G. Nr. 3 vom 8. April 1998 mit dem Titel: "Maßnahmen in Bezug auf die Betreuung, soziale Integration und Rechte der Menschen mit Behinderung".

Einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Integration stellt dann noch das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen dar. Hier wird Integration ausgedehnt auf alle Kinder Schüler im Sinne der Integration in die jeweilige Gruppe bzw. Klasse. Damit wird ein Recht, das vorher nur auf eine bestimmte Gruppe von Schülern bezogen wurde, nun als Grundrecht und Grundbedürfnis für alle Kinder/Schüler eine Gruppe Klasse anerkannt. In diesem Sinne könnten wir bereits von einer inklusiven Schule sprechen.

 

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