Ein eigener
Artikel wird der Leistungsbewertung und den Prüfungen gewidmet.
Dabei wird festgehalten,
- dass die Grundlage
für die Bewertung bei Schülern mit Behinderung der Individuelle
Erziehungsplan ist
- dass in der Pflichtschule
Prüfungsarbeiten dem tatsächlich durchgeführten Unterricht
entsprechen müssen und geeignet sein müssen, den Fortschritt
des Schülers in Bezug auf seine Fähigkeiten und seine Ausgangslage
zu beurteilen.
Auch im Rahmen der
Sekundarschule 2. Grades sind Formen differenzierter
Bewertung vorgesehen. Bei Prüfungen, die zur Erlangung
eines Studientitels dienen und deren Inhalte den offiziellen
Lehrplänen entsprechen müssen, besteht die Möglichkeit
andere jedoch gleichwertige Prüfungen abzulegen, einen längeren
Zeitraum zur Verfügung zu haben oder einen Assistenten für die
Selbständigkeit und Kommunikation zur Seite zu haben. Auch sind die
notwendigen technischen Hilfsmittel gestattet.
Differenzierte
Abschlussprüfungen an Sekundarschulen
Auch Schüler
mit einem zieldifferentem Individuellen Erziehungsplan können zu
den Fachprüfungen und zu den Abschlussprüfungen an Sekundarschulen
antreten und differenzierte Prüfungen ablegen, die ihrem Leistungs-
und Entwicklungsstand entsprechen.
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