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Integration in Italien - Südtirol

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Um das Recht auf Bildung die Umsetzung der Integration zu unterstützen, gewährleistet die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen:
a) personelle Maßnahmen:

  • die Zuweisung von Lehrpersonen mit Spezialisierung in allen Schulstufen; diese sogenannten "Integrationslehrpersonen" sind in ihrer Tätigkeit den anderen Lehrpersonen gleichgestellt; sie sind Mitglieder der jeweiligen Teams bzw. Klassenräte und wirken somit gleichwertig an der Planung, Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der pädagogisch-didaktischen Maßnahmen mit
  • die Zuweisung von Behindertenbetreuern bei schweren Behinderungen, die einer umfassenden und kontinuierlichen Betreuung bedürfen

b) pädagogisch-didaktische Maßnahmen:

  • das Angebot an systematischen Orientierungshilfen in bezug auf die spezifischen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Schülers mit Behinderung in der Mittelschule, um frühzeitig die Weichen für spätere Entscheidungen in Richtung Lebensplanung zu stellen
  • eine flexible Organisation der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit auch in Form offener Klassen
  • die Ausarbeitung eines Individuellen Erziehungsplans für jeden Schüler mit Funktionsdiagnose, in dem die individuellen Zielsetzungen und die unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen festgehalten sind
  • die differenzierte Bewertung auf der Grundlage der Zielsetzungen des IEP's
  • differenzierte Abschlussprüfungen in allen Schulstufen mit entsprechenden Kompetenzbeschreibungen
  • flexible Organisation der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in Hinblick auf die Zusammensetzung der Abteilungen und Klassen
  • auch in Form offener Klassen
    Durchführung individueller Projekte zur Ausbildung und Betreuung von Menschen mit Behinderung nach Vollendung der Schulpflicht

 

     
   

c) Maßnahmen auf der Systemebene:

  • die Ausstattung der Schulen mit den notwendigen technischen und didaktischen Hilfsmitteln
  • individuelle Begleitung und Beförderung von der Wohnung zur Schule und zurück
  • die Planung und Durchführung von Schulversuchen
  • die Erziehungskontinuität zwischen den verschiedenen Schulstufen, wobei verpflichtende Formen der Besprechung zwischen den Lehrern der verschiedenen Schulstufen bzw. des Kindergartens und der Grundschule vorzusehen sind
  • die Reduzierung der Schülerzahl in den integrierten Klassen
  • Ausbildung der Integrationslehrpersonen und der Behindertenbetreuer
  • Gezielte Fortbildung des gesamten Schulpersonals auf dem Gebiet der schulischen Integration
  • Spezifische Fortbildung der Integrationslehrpersonen und der Behindertenbetreuer
  • Angebot an spezifischen Beratungsdiensten (Dienststelle für Integrations- und Schulberatung)
  • Formen der Koordinierung mittels Arbeitsgruppen auf Schul- und Landesebene
 
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