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Um das Recht auf Bildung
die Umsetzung der Integration zu unterstützen, gewährleistet
die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen:
a) personelle Maßnahmen:
- die Zuweisung von
Lehrpersonen mit Spezialisierung in allen Schulstufen; diese sogenannten
"Integrationslehrpersonen" sind in ihrer Tätigkeit den
anderen Lehrpersonen gleichgestellt; sie sind Mitglieder der jeweiligen
Teams bzw. Klassenräte und wirken somit gleichwertig an der Planung,
Ausarbeitung, Umsetzung und Überprüfung der pädagogisch-didaktischen
Maßnahmen mit
- die Zuweisung von
Behindertenbetreuern bei schweren Behinderungen, die einer umfassenden
und kontinuierlichen Betreuung bedürfen
b)
pädagogisch-didaktische Maßnahmen:
- das Angebot an
systematischen Orientierungshilfen in bezug auf die spezifischen Fähigkeiten
und Möglichkeiten des Schülers mit Behinderung in der Mittelschule,
um frühzeitig die Weichen für spätere Entscheidungen
in Richtung Lebensplanung zu stellen
- eine flexible Organisation
der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit auch in Form offener Klassen
- die Ausarbeitung
eines Individuellen Erziehungsplans für jeden Schüler
mit Funktionsdiagnose, in dem die individuellen Zielsetzungen und die
unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen festgehalten sind
- die differenzierte
Bewertung auf der Grundlage der Zielsetzungen des IEP's
- differenzierte
Abschlussprüfungen in allen Schulstufen mit entsprechenden Kompetenzbeschreibungen
- flexible Organisation
der Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit in Hinblick auf die Zusammensetzung
der Abteilungen und Klassen
- auch in Form offener
Klassen
Durchführung individueller Projekte zur Ausbildung und Betreuung
von Menschen mit Behinderung nach Vollendung der Schulpflicht
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