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Schulische Integration

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eine politische Entscheidung

Edith Brugger-Paggi

Als im Sommer des Jahres 1977 das italienische Parlament das Gesetz Nr.517 verabschiedete, war man sich in den Schulen nicht im Klaren über das tatsächliche Ausmaß dieser Schulreform, denn um sein solche handelte es sich im wahrsten Sinn des Wortes. Zudem war die Grundschule in all diesen Jahren von keiner Erneuerung betroffen gewesen. Wenn auch in der Folge das Gesetz 517/77 mehr bekannt war als jenes Gesetz, das die schulische Integration der Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung eingeführt hat, so ging es mit seinen nur 12 Artikeln doch weit darüber hinaus und führte wesentlche Neuordnungen der Unterstufe ein, die heute schon so selbstverständlich sind, dass sie vielfach vergessen wurden. Deshalb ist es wichtig, sie nochmals ins Gedächtnis zu rufen:

  • der Beginn des Schuljahres wurde auf den 10. September vorverlegt und gleichzeitig wurde auch die Dauer des Schuljahres auf 215 Tage verlängert
  • die Zwischenprüfung nach der 2. Klasse Grundschule wurde abgeschafft und es blieb nur mehr jene nach der 5. Klasse. Nichtversetzungen in der Grundschule können nur in Ausnahmefällen beschlossen werden.
  • Auch werden die Nachprüfungen in der Grund- und Mittelschule abgeschafft.
  • An Stelle der Bewertung durch Noten werden Schülerbewertungsbögen eingeführt, welche systematisch die Lernentwicklung des Schülers und die erreichten Ziele dokumentieren und somit auch die Grundlage für Versetzung und Nichtversetzung bilden.
  • in zwei Artikeln (Art. 2 für die Grundschule und Art. 7) für die Mittelschule) wurden klare Bestimmungen erlassen, die den Bildungserfolg und die Persönlichkeitsentwicklung aller Schüler und Schülerinnen ermöglichen sollten:
    • die Erziehungsplanung kann ergänzende Tätigkeiten vorsehen auch für Gruppen von Schülern derselben Klasse aber auch unterschiedlicher Klassen (offene Klassen) um durch individualisierende Maßnahmen auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Schüler/innen eingehen zu können.
    • im Rahmen dieser Tätigkeiten sind auch Maßnahmen der Integration für Schüler und Schülerinnen mit einer Beeinträchtigung vorzusehen. Dies auch mit Unterstützung durch spezialisierte Lehrpersonen, die den Klassen zugewiesen sind, um diese Maßnahmen der Integration besser zu gewährleisten.
    • Außerdem müssen auch die notwendigen sozio-psycho-pädagogischen territorialen Fachdienste garantiert werden.
    • Gleichzeitg werden auch die "Differentialklassen" in der Mittelschule abgeschafft.
     

Daraus ersieht man wie innovativ dieses Gesetz bereits war und wie es mit seinen Maßnahmen weit über die reine schulische Integration der Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung hinausgegangen war. Es sah bereits Maßnahmen der Individualsierung für alle Schüler/innen vor und führte konsequent dazu eine neue Bewertungsform ein. Damit war bereits die Grundlage für ein neues Bildungsverständnis in Richtung inklusive Schule gelegt.

 

 
         
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