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... der Integrationslehrperson im Wandel
Edith Brugger-Paggi
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich Rolle und Funktion der Integrationslehrperson
stark gewandelt:
vom Sonderschullehrer > zum Stützlehrer > zur Integrationslehrperson.
In den ersten königlichen Dekreten ist nur von „Lehrern der
Gemeinden“ die Rede, die den Sonderschulen zuzuweisen sind, ausgewählt
nach Möglichkeit zwischen jenen, die spezifische Studientitel nachweisen
oder eine besondere Eignung zeigen. |
Die Integrationslehrperson
als
Lehrperson
für
die Klasse
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Die Zuweisung eigener Lehrpersonen zur Durchführung
von Integrationsmaßnahmen wird erst durch das Gesetz 517/77 institutionell
vorgesehen, wobei deren Aufgaben nur sehr allgemein definiert sind. Klar
war jedoch bereits damals, dass er/sie nicht für den jeweiligen Schüler
mit Behinderung zugewiesen wurde, sondern der gesamten Klasse, damit durch
diese zusätzliche personelle Ressource die notwendigen Integrationsmaßnahmen
leichter gewährleistet werden konnten.
Im Jahre 1979 befasst sich ein Rundschreiben des Ministerium erstmals ausführlich
mit den Aufgaben des „Stützlehrers“:
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C.M.
n.199, del 28.7.1979: Aufgaben des Stützlehrers |
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La locuzione "insegnanti di sostegno" è ormai
così invalsa nell'uso comune che si può accettarla ufficialmente.
Quello che invece bisogna evitare è che i suoi compiti siano interpretati
in modo riduttivo e cioè in sottordine all'insegnante di classe,
come purtroppo sta avvenendo in qualche caso.
L'insegnante di sostegno deve quindi essere pienamente coinvolto nella
programmazione educativa e partecipare a pari titolo alla elaborazione
ed alla verifica delle attività di competenza dei consigli e dei
collegi dei docenti.
Auch wird ganz klar darauf hingewiesen, dass Integration ein gemeinames
Anliegen der gesamten Schulgemeinschaft sein muss und nur gemeinsam verantwortet
werden kann. Es gibt also keine Delegierung der Aufgaben an Spezialisten.
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C.M. 3 settembre 1985, n.250: Aufgaben und Verantwortung
der Schule und aller Lehrer |
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Spetta agli insegnanti di
classe o di sezione, in accordo con l'insegnante di sostegno, realizzare
detto progetto anche quando quest'ultimo insegnante non sia presente nell'aula.
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Die Verantwortung für die individuelle Förderung
wird somit nachdrücklich und unmissverständlich auf alle Lehrer
ausgedehnt.
Der Integrationslehrer/die Integrationslehrerin ist also nicht primär
für die Rehabilitation des Schülers/der Schülerin mit Behinderung
zuständig, seine/ihre Aufgabe ist vielmehr, auf Grund seiner/ihrer
behinderungsspezifischen Kenntnisse im Rahmen der Schulorganisation Formen
und Freiräume auszumachen, die ein effektives gemeinsames Lernen
und Erfahren von Schülern/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
ermöglichen. Seine/Ihre Professionalität liegt im Besonderen
darin, Fähigkeiten und Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin
mit Behinderung aber auch der Klasse zu erfassen und den Bedürfnissen
entsprechend pädagogisch-didaktische Modelle zu erarbeiten, in denen
integrativer/inklusiver Unterricht stattfinden kann. Ein sehr hochgestecktes
Ziel, das an der Realität sehr oft vorbeigeht. Man hatte den Rest
der Lehrer/innen und ihre spezifische Professionalität in diesem
Zusammenhang, aber auch ihre Motivation und Bereitschaft, bekannte Unterrichtsformen
zugunsten neuer und aufwendigeren Modelle aufzugeben, völlig außer
Acht gelassen.
Der Schwerpunkt dieser Lehrer/innen liegt nicht in der Fachdidaktik,
sondern vielmehr im Erfassen und Erkennen von Situationen, individuellen
Bedürfnissen, in der Planung und Ausarbeitung entsprechender Angebote,
in der Unterstützung der Fachlehrer bei der Differenzierung und Individualisierung
der Angebote.
Der/die Integrationslehrer/in ist somit eine zusätzliche Ressource,
um eben die Integration/Inklusion besser umsetzen zu können.
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Weitere Hinweise finden wir in den nationalen Leitlinien zur schulischen Integration von Schülern und Schülerinnen mit Behinderung.
"Die Integrationslehrperson wird für die Integrationstätigkeit ausdrücklich der Klasse zugewiesen; das bedeutet,
dass sie über ihren spezifischen Einsatz während des Unterrichts in der Klassengemeinschaft hinaus
eng mit den Regellehrpersonen und dem Klassenrat zusammenarbeitet, damit der Bildung des Schülers
oder der Schülerin mit Behinderung auch in ihrer Abwesenheit nichts im Wege steht."
Das setzt voraus, dass die Begleitung und Förderung der Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung nicht die Aufgabe einer einzelnen Person, der Integrationslehrperson, sein kann, sondern ein eine gemeinsame koordinierte Aufgabe aller Lehrpersonen der Klasse.
Einerseits tragen also alle Lehrpersonen Verantwortung auch für Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung, andererseits tragen auch Integrationslehrpersonen, nachdem sie der gesamten Klassen zugewiesen sind, um die Integration besser zu gewährleisten, Mitverantwortung für alle Schüler/innen der Klasse.
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Wir
sprechen über: |
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Wir
informieren
uns über: |
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Wir
diskutieren im Forum über: |
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Fassen Sie die wichtigsten Aufgaben einer
Integrationslehrperson stichwortartig zusammen.
Eng mit den Aufgaben der Integrationslehrperson sind die Aufgaben der
Regellehrpersonen verbunden. Wie sieht die Realität an Ihrer Schule, in Ihrem Team aus?
Was läuft bereits gut, was müsste verbessert werden?
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Überblick über
die verschiedenen Berufsbilder in der Schule
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