Die Anzahl der Schüler und
Schülerinnen mit Funktionsdiagnose, die sich für den Besuch
einer Oberschule entscheiden, ist auch heute noch relativ gering, hat
aber seit der Anhebung der Schulpflicht und der Einführung der Bildungspflicht deutlich zugenommen.
Die Wahl der geeigneten Schule ist gerade für Schüler/innen mit
einer Beeinträchtigung von besonderer Bedeutung und muss durch geeignete
Orientierungsmaßnahmen unterstützt werden. Eine Schule mit eher
praktischer Ausrichtung, die – wie die Lehranstalten - auch einen
Abschluss nach der dritten Klasse vorsieht, ist nicht immer die sinnvollste
Lösung. Die Wahl sollte vielmehr aufgrund der Neigungen und Interessen
der Jugendlichen getroffen werden.
Je nach Art und Schweregrad der Behinderung
ist es zwar nicht immer möglich, einen regulären Abschluss zu
erreichen; alle Schüler und Schülerinnen sollten jedoch eine
Schule besuchen können, in der sie sich wohl fühlen, die ihre
Fähigkeiten bestmöglich fördert und ihre aktive Einbindung
in die Klassengemeinschaft unterstützt. Nach Abschluss der Mittelschule entscheiden
die Eltern, ob sie Behinderungen
oder Teilleistungsstörungen der Ober-, oder Berufsschule melden.
Manche Eltern befürchten,
dass ihre Kinder dadurch benachteiligt und ausgegrenzt werden. Eine derartige
Vorgangsweise ist meistens nicht zielführend, weil dadurch die erforderlichen
Differenzierungs- und Fördermaßnahmen zu spät oder überhaupt
nicht getroffen werden können. Durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen
haben Jugendliche mit leichteren Beeinträchtigungen häufig noch
die Möglichkeit, eine reguläre, zielgleiche Abschlussprüfung
zu bestehen. Wenn kein zielgleicher Abschluss möglich ist, können jedoch Kompetenzen
in mehreren Teilbereichen bescheinigt werden, die für spätere
Arbeitseingliederungsmaßnahmen von großer Bedeutung sind.
Mittelschule, Oberschule und Elternhaus sollten rechtzeitig in Kontakt
treten, um gemeinsam mit dem Schüler oder der Schülerin den geeigneten
Schultyp zu wählen.
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