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Edith Brugger-Paggi
Die Tatsache, dass im Laufe der letzten Jahre die Vielfalt in unseren Kindergärten und Schulen zugenommen hat, auch stärker wahrgenommen worden ist, hat dazu geführt, dass es notwendig war für einige Gruppen von Kinder, Schülern und Schülerinnen mit besonderen Bildungsbedürfnissen Rechte und Maßnahmen zu sichern, um auch ihnen einen Bildungserfolg zu ermöglichen.
Es handelt sich dabei besonders um zwei Gruppen:
Es handelt sich dabei um Maßnahmen und Rechte, die über die bereits für alle Kinder, Schüler und Schülerinnen bestehenden Rechte auf Differenzierung und Individualisierung der Lernwege hinausgehen und somit spezifischer rechtlicher Grundlagen bedürfen.
Ein neues Rundschreiben des Ministeriums weitet die spezifischen didaktischen Maßnahmen im Sinne eines inklusiven Bildungsansatzes auch auf andere Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen aus; diese können sozio-ökonomischer Natur sein oder auf Migrationshintergrund zurückführbar sein, wobei in diesen Fällen keinerlei Diagnose bzw. Beschreibung vorliegt.. |