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- Fahrtendienst
Schwer körperbehinderte oder schwerstbehinderte Schüler können, sofern
ihnen der Schulweg alleine nicht zumutbar ist, den Transportdienst eines
Fahrtendienstes beantragen.
Der Fahrtendienst kann von einem Kind maximal 3x pro Tag beansprucht
werden
(Bsp.: Wohnung - Schule, Schule - Hort, Hort - Wohnung).
Der Fahrtendienst ist von der Schule, die das Kind besucht, zu organisieren;
wenn der Fahrtendienst erstmals beantragt wird, hilft das
örtliche SPZ bei der Erledigung der entsprechenden Formalitäten.
Der Fahrtendienst bedingt (wegen der Transportzeiten) häufig die Einrichtung
eines Früh- bzw. Spätaufsichtsdienstes an der Schule, da die Kinder
manchmal sehr bald gebracht und immer wieder nicht pünktlich geholt
werden können (Sammeltransporte). Diese Aufsichten werden vergütet.
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- Schulbuchbestellung
Schulbücher
werden - auch für die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf -
von der Schule bestellt, die sie tatsächlich besuchen. In den Profillisten
der Schulbuchaktion sind die approbierten Schulbücher für alle Schularten
und Schulstufen aufgelistet.
Für behinderte Schüler können - soferne es sinnvoll erscheint - statt
der Schulbücher auch die in der Profilliste angegebenen therapeutischen
Materialien bestellt werden.
Schüler, die teilweise Sonderschul- und teilweise Regelschulbeurteilung
haben, können in einem Fach nur ein Buch erhalten, also entweder Sonderschul
- oder Regelschulbuch.
- Dauer- und Verbrauchsausstattung
Die Dauerausstattung kann jede neu beginnende erste Integrationsklasse
an Volksschulen, Hauptschulen und im Schulversuch Mittelschulen anfordern.
- Allgemeine
Pauschale
Jede Schule erhält für jede Klasse eine allgemeine Pauschale (Höhe abhängig
von Schulart). Für Integrationsklassen erhält der Integrationslehrer
über das Sonderpädagogische Zentrum gegebenenfalls Finanzmittell zum
Ankauf von Verbrauchsmaterialien in der Integrationsklasse.
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