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Die Gesetzgebung in Italien - 2
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von Edith Paggi            


 

 

 

 

 

 

 

 

Was bedeutet "flächendeckende Integration" konkret

Eine flächendeckende Integration hat andere Rahmenbedingungen als eine Integration, die vorwiegend auf der Freiwilligkeit der Beteiligten aufbaut. Der folgende Vergleich soll dies verdeutlichen:

Flächendeckende Integration
Nicht flächendeckende Integration
Die Aufnahme eines Kindes/Schülers mit Behinderung ist für das gesamte Staatsgebiet ohne Einschränkungen in bezug auf die Behinderung gesetzlich vorgegeben Die Aufnahme hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, sowie von der Bereitschaft der einzelnen Einrichtung
Jedes Kind/jeder Schüler besucht die Einrichtung des jeweiligen Einzugsgebietes Kinder/Schüler müssen u. U. Einrichtungen besuchen, die weit von ihrem Wohnort entfernt sind, sei es integrierte, als auch Sondereinrichtungen

Die grundlegenden Rahmenbedingungen sind einheitlich vorgegeben

 

Sie hängen von der jeweiligen Institution ab
Schulen, aber auch Eltern haben keine Entscheidungsfreiheit in bezug auf die Art der Förderung (integrierte Förderung oder Sondereinrichtung) Entscheidung liegt bei Institutionen, begrenzt bei Eltern und Lehrpersonen
Bereitschaft und Engagement der Beteiligten, sowie spezifische Ausbildung kann nicht vorausgesetzt werden Bereitschaft und Engagement sind in der Regel gegeben
Viel Engagement muss auf die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmun-gen und auf die Qualität der Integration gelegt werden Viel Engagement muss auf die Durch-setzung der Aufnahme des Kindes mit Behinderung verwendet werden und auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen

 

   

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000