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             Flächendeckende 
              Integration 
           | 
           
             Nicht 
              flächendeckende Integration 
           | 
        
         
          | Die 
            Aufnahme eines Kindes/Schülers mit Behinderung ist für das 
            gesamte Staatsgebiet ohne Einschränkungen in bezug auf die Behinderung 
            gesetzlich vorgegeben | 
          Die 
            Aufnahme hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Landes ab, 
            sowie von der Bereitschaft der einzelnen Einrichtung | 
        
         
          | Jedes Kind/jeder 
            Schüler besucht die Einrichtung des jeweiligen Einzugsgebietes | 
          Kinder/Schüler 
            müssen u. U. Einrichtungen besuchen, die weit von ihrem Wohnort 
            entfernt sind, sei es integrierte, als auch Sondereinrichtungen | 
        
         
          |  
             Die grundlegenden 
              Rahmenbedingungen sind einheitlich vorgegeben 
              
           | 
          Sie 
            hängen von der jeweiligen Institution ab | 
        
         
          | Schulen, aber 
            auch Eltern haben keine Entscheidungsfreiheit in bezug auf die Art 
            der Förderung (integrierte Förderung oder Sondereinrichtung) | 
          Entscheidung 
            liegt bei Institutionen, begrenzt bei Eltern und Lehrpersonen | 
        
         
          | Bereitschaft 
            und Engagement der Beteiligten, sowie spezifische Ausbildung kann 
            nicht vorausgesetzt werden | 
          Bereitschaft 
            und Engagement sind in der Regel gegeben  | 
        
         
          | Viel Engagement 
            muss auf die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmun-gen und auf die 
            Qualität der Integration gelegt werden | 
          Viel Engagement 
            muss auf die Durch-setzung der Aufnahme des Kindes mit Behinderung 
            verwendet werden und auf die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen |