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Integration in Italien - Südtirol | ||||||
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| blikk lehrerfortbildung | ||||||||
| Die
Landesgesetzgebung in Südtirol |
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| von
Edith Paggi |
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Das
Landesgesetz Nr.3 |
Südtirol hat sich als - wenn auch Autonome Provinz - im Bereich des Schulwesens an die staatlichen Rahmenrichtlinien zu halten. Das bedeutete, dass auch hier, wenn auch mit anfänglich starken Widerständen - der Einfluss des deutschsprachigen Auslandes mit seinen Sonderschulen war doch stark spürbar - die Schulen staatlicher Art die Integration von Schüler mit Behinderung umsetzen mussten. In den Landeskindergärten und in den Berufsschulen des Landes - die in die primäre Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen - hat die Umsetzung der Integration wesentlich länger gedauert. Derzeit kann man aber
auch in Südtirol von einer flächendeckenden
Integration in allen Kindergärten, Grund- und Mittelschulen sprechen;
d.h. dass die Kinder/Schüler mit Behinderung den Kindergarten/die
Schule ihres jeweiligen Einzugsbereiches besuchen. |
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© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000 |
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