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integration in südtirol |
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Die didaktische Autonomie... |
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von Edith Paggi | ||||||||
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...als Grundpfeiler für die Berücksichtigung der Vielfalt(L.G. zur Autonomie der Schulen, Nr.12/2000, Art.6, Abs.3). Im Rahmen der didaktischen Autonomie gilt es dieser Unterschiedlichkeit und Vielfalt durch entsprechende Angebote gerecht zu werden. Dabei geht es darum:
Bei der Bildung von Gruppen von Schülern und Schülerinnen aus der gleichen Klasse oder aus verschiedenen Klassen, auch jahrgangsübergreifend, geht es in erster Linie um Neigungs- und Interessengruppen, um die Umsetzung spezifischer Projekte, nicht um Leistungsgruppen, dazu sind andere Angebote möglich und vorgesehen. Auch sollte es sich nur um zeitlich begrenzte Gruppenbildungen handeln, um die Einheitlichkeit der Klasse als Gruppe nicht zu gefährden. „In Ausübung der didaktischen Autonomie sorgen die Schulen außerdem für das Angebot von Nachhol- und Stützmaßnahmen wie auch für Vorbeugemaßnahmen gegen den frühzeitigen Schulabbruch.“ (Art. 6, Abs. 4) Hier geht es auch um Präventivmaßnahmen, durch
die Schüler/innen beim Auftreten von Schwierigkeiten rechtzeitig
durch entsprechende Maßnahmen in ihrem Lernen, in ihrer Motivation
unterstützt werden. Dies ist umso wichtiger auch in Zusammenhang
mit der Erhöhung der Bildungs- und Ausbildungspflicht. |
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Letzte Aktualisierung:
08.02.2004
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