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integration in südtirol |
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Gesetzliche Grundlagen regeln... |
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Edith Paggi | ||||||
... die Integration an den weiterführenden SchulenAuch für die weiterführenden Schulen gelten die grundlegenden
Bestimmungen über Bildungspflicht und schulische Integration:
Ebenso haben Schüler und Schülerinnen mit einer FD auch an
weiterführenden Schulen grundlegende Rechte auf
Bildung entscheidet über die beruflichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten der Teilhabe des jungen Menschen Deshalb ist die Anhebung der Bildungspflicht als Recht des jungen Menschen auf längere Bildungs- und Ausbildungszeiten zu sehen. Gleichzeitig eröffnet sie auch mehr Möglichkeiten, neue Kompetenzen zu erwerben. Integration kann nur im gemeinsamen Lernen mit und von Mitschülern erfolgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten. Auch Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung brauchen das normale Umfeld, mit dem sie sich auseinandersetzen können, Lernen erfolgt in sozialen Bezügen. |
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2004 © Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003 |