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integration in südtirol

         
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Gesetzliche Grundlagen regeln...

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Edith Paggi
 

 

... die Integration an den weiterführenden Schulen

Auch für die weiterführenden Schulen gelten die grundlegenden Bestimmungen über Bildungspflicht und schulische Integration:

  • Anhebung der Bildungspflicht für alle Schüler/innen bis zum 18. Lebensjahr
  • Recht der Schüler/innen mit Beeinträchtigung auf Erziehung und Bildung in den allgemeinen Klassen der Schulen jeder Art und Stufe
  • Dieses Recht darf nicht durch Lernschwierigkeiten oder Beeinträchtigungen, die sich aus der Behinderung ergeben, geschmälert werden
  • Förderung jedes Schülers/jeder Schülerin als zentrale Aufgabe des Bildungssystems

Ebenso haben Schüler und Schülerinnen mit einer FD auch an weiterführenden Schulen grundlegende Rechte auf
 

  • differenzierte Zielsetzungen
  • einen Individuellen Erziehungsplan
  • differenzierte Bewertung
  • zusätzliche Unterstützung durch eine Integrationslehrperson und/oder durch einen, eine Behindertenbetreuer/in
  • normale Abschlüsse mit besonderer Berücksichtigung der Beeinträchtigung
  • differenzierte Abschlüsse

Bildung entscheidet über die beruflichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten der Teilhabe des jungen Menschen

Deshalb ist die Anhebung der Bildungspflicht als Recht des jungen Menschen auf längere Bildungs- und Ausbildungszeiten zu sehen. Gleichzeitig eröffnet sie auch mehr Möglichkeiten, neue Kompetenzen zu erwerben.

Integration kann nur im gemeinsamen Lernen mit und von Mitschülern erfolgen unter Berücksichtigung der jeweiligen Fähigkeiten. Auch Schüler/innen mit einer Beeinträchtigung brauchen das normale Umfeld, mit dem sie sich auseinandersetzen können, Lernen erfolgt in sozialen Bezügen.

   
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003