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integration in südtirol |
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Möglichkeiten differenzierter Abschlüsse an Oberschulen |
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Edith Paggi | ||||||
Art.
17, Abs. 4, übermittelt mit Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr.
14/2001 |
Wie bereits in der Verordnung über die Durchführung
der Abschlussprüfungen sowie im Rundschreiben des Schulamtsleiters
Nr. 27/2000 festgelegt, können auch bei den Abschlussprüfungen
für Schüler/innen mit Behinderung mit differenziertem Erziehungsplan
differenzierte Prüfungen vorgesehen werden. |
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Diese entsprechen dem durch den Individuellen Erziehungsplan festgelegten Bildungsverlauf und stimmen mit den entsprechenden individuellen Zielsetzungen überein. Für diese Schüler/innen wird anstelle des Diploms eine Bescheinigung über
das Bildungsguthaben ausgestellt. Diese Bescheinigung soll:
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Letzte Aktualisierung: 10.08.2004 © Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003 |