blikk-home Logo  

integration in südtirol

         
  zum forum zur galerie zur übersicht  
infos zum arbeitsbereich infothek  

blikk infothek

       
   

Bestimmungen zur Schlussbewertung und zu den Abschlussprüfungen an den Mittelschulen

  zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
Paggi Edith
 

 

Bereit seit vielen Jahren ist es möglich, dass Schüler/innen mit einer Behinderung auch mit differenzierten Prüfungsaufgaben zur Abschlussprüfung zugelassen werden können, wenn sie die Ziele des IEP’s erreichen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Prüfungsaufgaben so zu gestalten, dass sie dazu dienen, die erreichten Kompetenzen des Schülers, der Schülerin zu überprüfen. Auch im Fall der Schüler/innen mit Behinderung hat die Abschlussprüfung grundlegend einen erzieherischen Aspekt, da der Schüler/die Schülerin im Rahmen dieser Prüfung die Möglichkeit haben muss zu zeigen, das er/sie erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten selbständig im Rahmen seiner/ihrer Möglichkeiten darzulegen.

Die Abschlussprüfung ist also ihrem Wesen nach ein Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Schülers, der Schülerin wie auch über die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule.
 

differenzierte Aufgaben   Sowohl für die schriftlichen Arbeiten, als auch für das fächerübergreifende Prüfungsgespräch können differenzierte Aufgaben gegeben werden.
Diese Aufgaben werden von der Prüfungskommission aufgrund eines Antrages des zuständigen Klassenrates beschlossen.

 

 

 

Bildungsguthaben

 

Kompetenzen

 

In den nach Abschluss der Prüfung ausgestellten Abschlussdiplomen, Bescheinigungen und Zeugnissen der Mittelschule werden die differenzierten Prüfungen der behinderten Schüler nicht erwähnt.
Neu ist seit dem Jahr 2001 die Möglichkeit, dass auch Schüler/innen mit umfassenden Beeinträchtigungen, welche eine Prüfung in der vorgesehenen Form nicht ablegen können und auch die Bildungsziele des Individuellen Erziehungsplanes nicht erreicht haben, zwecks Erfüllung der Bildungspflicht trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden können. In diesem Fall werden die Aufgaben individuell an die Möglichkeiten des Schülers/der Schülerin angepasst und können auch völlig von den üblichen auch differenzierten Formen der Prüfungsaufgaben abweichen. Aufgrund dieser Form der Abschlussprüfung erhalten die Schüler kein Diplom, sondern nur ein Bildungsguthaben, das ihnen die Einschreibung in und den Besuch weiterführender Schulen ermöglicht. Diese Bescheinigung wird vom Klassenrat erstellt und beschreibt in ausführlicher Weise die vom Schüler, von der Schülerin erreichten Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen und ermöglicht somit auch eine gezielte Förderung an der weiterführenden Schule.
 

Prüfungsordnung
 

Diese Bestimmung ist sehr kontrovers diskutiert worden, da sie den Schulen viel Entscheidungsfreiraum lässt und insbesondere von Seiten der Eltern die Angst besteht, dass durch die Ausstellung einer Bestätigung über das Bildungsguthaben, die weitere Schullaufbahn beeinträchtigt sei. Tatsächlich wird durch diese Maßnahme die Möglichkeit, an einer weiterführenden Schule einen regulären Abschluss zu erreichen, vereitelt.

Wie für die internen Schüler sind differenzierte Prüfungen auch für Privatisten mit Funktionsdiagnose möglich, wenn diese dem Direktor der Mittelschule, an welche sie das Gesuch um Ablegung der Prüfungen richten, einen individuellen Arbeitspan vorlegen. Dieser Plan muss zu Beginn des Schuljahres, spätestens aber bis zum 31. Oktober, vorgelegt werden, damit der Klassenrat, der vom Direktor dazu bestimmt wird, wenn möglich auch durch persönliche Kontakte mit dem Kandidaten, eventuelle Änderungen an diesem Plan vornehmen kann (LG 48/83, ergänzt durch LG 29/92).

Die detaillierten Bestimmungen finden Sie in der entsprechenden Prüfungsordnung.

          seitenanfang
Letzte Aktualisierung: 16.09.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003