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Qualitätssicherung

 

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"Eine gute Schule sagt,
was sie tut,
und tut,
was sie sagt."
(Hartmut von Hentig)

 

Schule mit Profil

Mit Landesgesetz Nr.12 vom 29.Juni 2000, Art. 4, wurde die Autonomie der Schulen geregelt.Aufgrund dieses gesetzlichen Rahmens wird die Schule zum selbständigen Gestalter der Schulentwicklung.

Für eine zielgerichtete und damit Ressourcen schonende und nachhaltige Entwicklung bedarf es aber eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses, das in Leitbild und Schulprogramm verankert und sichtbar wird.

Durch äußere und innere Veränderungen gilt es, das Schulprogramm in geeigneten Zeitabständen an die Bedürfnisse der Schulgemeinschaft anzupassen. Eine praktische Hilfe bei der Überarbeitung ist der Leitfaden "Am Schulprogramm arbeiten - Impulse und Hinweise".

 
 

 

Das Leitbild

Die Schule legt ihren Qualitätsanspruch in einem Leitbild fest und entwickelt somit ein eigenes Profil unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen vor Ort.

In diesem Qualitätsdiskurs, einem nicht ganz einfachen Prozess, entwickelt und formuliert die Schule unter Einbindung aller am Schulleben Beteiligter die gemeinsame pädagogisch-didaktische Grundhaltung. Das Leitbild ist das sichtbare Ergebnis dieses Prozesses.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Überlegung, wie das Leitbild allen am Schulleben Beteiligten nahe gebracht und lebendig erhalten werden kann.

 

 

 

Das Schulprogramm

Bedeutung, Inhalt und Vorgehen bei der Erstellung des Schulprogramms sind mit LG Nr. 12/2000 Art. 4 genau geregelt.

Als programmatische Schrift ist es verbindlich und gleichzeitig das zentrale Dokument zur Steuerung der Schulentwicklung.

Während das Leitbild hauptsächlich die angestrebten Ziele und Visionen beschreibt, enthält das Schulprogramm zusätzlich gemeinsame Vereinbarungen darüber, wie und in welchem Zeitraum diese Ziele konkret erreicht werden und sichert damit die Nachhaltigkeit von Entwicklungen. Das Leitbild ist Teil des Schulprogramms.

 

 

 

 

Das Schulprogramm erlaubt neuen Lehrkräften, interessierten Eltern und Schülern/Schülerinnen (Oberschule) Einblick in die Schulkultur; es informiert über verschiedene Regelungen des Schullebens, aktuelle Entwicklungen und gesetzte Prioritäten.

Als verbindlicher Handlungs- und Orientierungsrahmen ist es für den Schulalltag eine praktische Entscheidungshilfe. Bei anstehenden Entscheidungen kann auf die im Schulprogramm schriftlich fixierten Vereinbarungen aufgebaut werden, Grundsatzdiskussionen müssen nicht jedes Mal neu geführt werden.

Durch die Einigung auf gesetzte Ziele und Maßnahmen sichert das Schulprogramm eine gewisse Kontinuität in der Entwicklung, da diese zum gemeinsamen Anliegen werden und nicht nur das Bestreben einiger sind. Die Ziele und Maßnahmen sind schriftlich fixiert und damit auch transparent und einforderbar.

Weiters ist im Schulprogramm auch festgehalten, wie die Schule mit Hilfe der internen Evaluation die Erreichung ihrer gesetzten Ansprüche und Ziele überprüft (Evaluationskonzept).

 
         
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