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                      |  Staatliches 
                          Rahmengesetz Nr. 59 vom 15. März 1997 |  |   Das "Bassanini 
                          - Gesetz"leitet in 
                          der öffentlichen Verwaltung Italiens einen "Dezentralisierungs-prozess" 
                          ein, in dem Kompetenzen der zentralen und peripheren 
                          Schulverwaltung schrittweise auf die Einzelschule übergehen. 
                          Den einzelnen Schulen wird die Rechtspersönlichkeit 
                          zuerkannt; sie erhalten größere didaktische, 
                          organisatorische, finanzielle und verwaltungsmäßige 
                          Gestaltungsmöglichkeiten.  | 
                     
                      |  Landesgesetz 
                           Nr.12 
                          vom 29.Juni 2000 |  |  Das Landesgesetz 
                          zur "Autonomie der Schulen" passt die 
                          staatlichen Rahmenrichtlinien an die spezifischen schulischen 
                          Gegebenheiten in Südtirol an. Die Einzelschulen 
                          erhalten Rechtspersönlichkeit 
                          und treffen Entscheidungen in den Bereichen der Didaktik 
                          und Organisation sowie in Verwaltung und Finanzen.  | 
                     
                      |  Das neue Bildungs-Leitbild |  |  Das neue 
                          BildungsleitbildUnter Beteiligung 
                          von ca. 600 Verantwortungsträgern und Vertreterinnen 
                          unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen entstand 
                          in einem fast zweijährigen bildungspolitischen 
                          Dialog das Leitbild für das Bildungswesen in Südtirol. 
                          Es umfasst sieben Leitsätze und 
                          wurde am 11. Mai 2007 der Öffentlichkeit 
                          vorgestellt. | 
                     
                      |    Landesgesetz 
                          Nr. 5 vom 16. Juli 2008
 |  |  Allgemeine Bildungsziele und 
                          Ordnung von Kindergarten und Unterstufe  | 
                     
                      | 
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                      |   D.LH. 
                          Nr. 10 vom 23.02.2009 |  |  Neue 
                          Richtlinien für den SchulbauDas Dekret 
                          des Landeshauptmannes Nr. 10 vom 23. Februar 2009 enthält 
                          die Durchführungsverordnung zum Artikel 10 des 
                          Landesgesetzes Nr. 21 vom 21. Juli 1977, das die "Schulbaurichtlinien" 
                          festlegt.  Es wurde im 
                          Amtsblatt Nr. 15/I-II vom 7.4.2009 auf Seite 7 veröffentlicht. 
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