Integration
- Aspekte einer Realität
Der Begriff Integration
nimmt über die Jahrhunderte zahlreiche Bedeutungen an, die von der Naturwissenschaft
über die Philosophie zur Politik reichen. In neuester Zeit wird mit dem
Begriff vorwiegend die sozial- und bildungspolitische Absicht ausgedrückt,
"Behinderte" in die Gesellschaft einzugliedern.
Die
Forderung nach Eingliederung gründet ursprünglich auf der Überzeugung,
dass die Gesellschaft eine unvollkommene ist, solange es Menschen verwehrt
ist, auf Grund ihres "Andersseins" in ihrem natürlichen sozialen Umfeld
zu leben, zu lernen und zu arbeiten.
Da
es jedoch, im Widerspruch zu der Zielvorstellung von Integration, nach
wie vor keinen allgemeinen gesellschafts- und bildungspolitischen Konsens
darüber gibt, allen Menschen das Recht auf Integration zuzugestehen, haben
in den meisten europäischen Ländern neben integrativ geführten Institutionen
die Sonderinstitutionen der traditionellen Art weiterhin Fortbestand.
Diese erfüllen ihre ursprüngliche Funktion der Segregation für
sogenannte "nicht integrationsfähige" Menschen und entheben dadurch die
Allgemeinheit der Verpflichtung, sich mit dem Anliegen von Integration
eingehend auseinanderzusetzen.
In der angloamerikanischen
Literatur wird diese Politik des Nebeneinanders als "two tracks
policy" bezeichnet und als Merkmal einer halbherzigen integrativen Politik
gesehen: "these countries have parallel but separate segregation and integration
policies." (Ainscow, M.: Special Needs in the Classroom. A Teacher Education
Guide. J.Kingsley Publishers / UNESCO Publishing Paris 1994 S. 7.)
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