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Ebenso
wie in Italien ist die Prostitution in Deutschland nicht grundsätzlich
verboten. Bestraft werden jene, die Prostitution fördern, durch Zuhälterei
oder Werbung.
Obwohl Prostitution definiert ist als "sittenwidrige Tätigkeit"
und obwohl "ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt,
nichtig ist", sind die Einnahmen einer Prostituierten steuerpflichtig.
Auch können Prostituierte kein Arbeitsverhältnis eingehen und
sind dadurch weder renten- noch arbeitslosenversichert. Außerdem können
sie ihren Lohn nicht rechtlich einfordern, falls er ihnen verweigert wird.
Für die Dienste einer Prostituierten bezahlt man in Deutschland etwa
zwischen 30 - 80 DM. Täglich nehmen über eine Million Männer
den Dienst in Anspruch. Für die Bezahlung der rund 400.000 Prostituierten
in Deutschland werden jährlich 12,5 Milliarden Mark ausgegeben.
Ein bekanntes Buch, das
uns Gründe und Situation der Kinderprostitution in Deutschland veranschaulicht,
ist: "Wir Kinder vom Bahnhof Zoo" von
Christiane F. |
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Letzte Änderung: 14.09.2006
© Pädagogisches Institut für die deutsche Sprachgruppe
- Bozen. 2000 -
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