Auf der Grundlage
dieses Curriculums der Schule wird der personenbezogene
Lernplan entwickelt. Darin werden die Kompetenzen,
die im Kerncurriculum der Schule aufgelistet sind,
so beschrieben, dass sie die Schüler verstehen.
Sie werden, wann immer dies möglich ist, durch
Beispiele erläutert.
Im PLP geben die Lehrer/innen an, welche Kompetenzen
im gebundenen Unterricht und welche im offenen Unterricht
erworben werden. Neben den festgeschriebenen „Grundkompetenzen“
gibt es Leerstellen, in die für die einzelnen
Schüler/innen zusätzliche Kompetenzen eingefügt
werden können. Auch die Schüler/innen können
hier nach Absprache mit ihren Tutoren/innen außerschulisch
erworbene und belegte Kompetenzen eintragen. Diesen
PLP bekommt jede(r) Schüler/in für das entsprechende
Biennium. In regelmäßigen Abständen
wird von den Schülern/innen in einem Arbeitsplan
festgelegt, welche Kompetenzbereiche sie in welchem
Ausmaß und auf welche Art und Weise bearbeiten.
Die
Schüler/innen werden bei der Erstellung dieses
Arbeitsplans von den Tutor/innen und Fachlehrer/innen
begleitet und beraten. Vor jeder neuen Planung reflektieren
die Schüler/innen über ihre Lernerfolge.
Das Erreichen von Kompetenzen wird im PLP mit Datum
und Unterschrift der jeweiligen Fachlehrer/innen bestätigt.
Wenn möglich wird gleichzeitig vermerkt, wo und
wie die erreichte Kompetenz dokumentiert ist.
Der PLP - ergänzt durch den Arbeitsplan - ist
ein wesentlicher Teil des Portfolios. Im Portfolio
werden unter anderem auch Belege gesammelt, die das
Erreichen der geplanten Kompetenzen dokumentieren.