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Die Umsetzung des personenbezogenen Lernplans (PLP)

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zum Anfang Wahlpflicht- und Wahlfach Lernberater / Tutor Grundsätzliche Überlegungen
     
  1. Von den Rahmenrichtlinien zum PLP

  2. Die Unterrichtsplanung von Lerneinheiten der Lehrerinnen und Lehrer

  3. Unterrichtsorganisation

  4. Offener Unterricht

  5. Individualisiertes Arbeiten in Lernkreisen als (fallweise / zeitweise) Alternative zum offenen Unterricht
 

1. Von den Rahmenrichtlinien zum PLP

a. Das Curriculum der Schule


Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien wird das Curriculum der Schule entwickelt. Dieses ist Teil des Schulprogramms und beschreibt

• für jeden Unterrichtsgegenstand und
• für jedes Biennium

die Kompetenzen, die die Schüler/innen erwerben sollen.
Dieses Curriculum der Schule ist das verbindliche Planungsinstrument für die Lehrer/innen und ist in der Fachsprache abgefasst. (Dieses Curriculum der Schule ersetzt die bisherige Jahresplanung).

    b. Der personenbezogene Lernplan (PLP)

 

 

 

 


Auf der Grundlage dieses Curriculums der Schule wird der personenbezogene Lernplan entwickelt. Darin werden die Kompetenzen, die im Kerncurriculum der Schule aufgelistet sind, so beschrieben, dass sie die Schüler verstehen. Sie werden, wann immer dies möglich ist, durch Beispiele erläutert.

Im PLP geben die Lehrer/innen an, welche Kompetenzen im gebundenen Unterricht und welche im offenen Unterricht erworben werden. Neben den festgeschriebenen „Grundkompetenzen“ gibt es Leerstellen, in die für die einzelnen Schüler/innen zusätzliche Kompetenzen eingefügt werden können. Auch die Schüler/innen können hier nach Absprache mit ihren Tutoren/innen außerschulisch erworbene und belegte Kompetenzen eintragen. Diesen PLP bekommt jede(r) Schüler/in für das entsprechende Biennium. In regelmäßigen Abständen wird von den Schülern/innen in einem Arbeitsplan festgelegt, welche Kompetenzbereiche sie in welchem Ausmaß und auf welche Art und Weise bearbeiten.

Die Schüler/innen werden bei der Erstellung dieses Arbeitsplans von den Tutor/innen und Fachlehrer/innen begleitet und beraten. Vor jeder neuen Planung reflektieren die Schüler/innen über ihre Lernerfolge. Das Erreichen von Kompetenzen wird im PLP mit Datum und Unterschrift der jeweiligen Fachlehrer/innen bestätigt. Wenn möglich wird gleichzeitig vermerkt, wo und wie die erreichte Kompetenz dokumentiert ist.
Der PLP - ergänzt durch den Arbeitsplan - ist ein wesentlicher Teil des Portfolios. Im Portfolio werden unter anderem auch Belege gesammelt, die das Erreichen der geplanten Kompetenzen dokumentieren.

         
         
    Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Lehrpersonen und Direktoren / Direktorinnen aus dem Schulverbund - arbeitet daran, die z. Z. geltenden Rahmenrichtlinien in ein Arbeitsdokument für die Curricula der Schulen umzuarbeiten.
   
         
         
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