Nach
diesem aufwendigen Verständigungsprozess über eine gemeinsame
Grundlage und von Bildungszielen für eine IuK-Bildung (Phase 5 der
Werkstatt), müssen nun die Zuordnungen "wer macht was, mit welchen
Zielen wo und wann" inhaltlich gefüllt werden. Mindestens sollten
die anwesenden TN für sich ihre Zuordnung formulieren.
Schließlich
sollten die Einzelmaßnahmen gruppiert werden, also zu Schwerpunktmaßnahmen
gebündelt werden.
Die
allgemeinen Bildungsziele und die Bündelung von Zielen für Schwerpunktmaßnahmen
sind verbindlich für alle Arbeitsgruppen.
Bei der
Formulierung der Einzelmaßnahmen geht nicht darum, sie aus den gemeinsamen
Grundlagen deduktiv abzuleiten. Sondern: Es geht um die Formulierung von
realisierbaren Schwerpunkt- und Einzelmaßnahmen im Hier und
Jetzt, die in einem jährlichen Evalutionsprozess vertreten werden
müssen. Daher
müssen bei den Formulierungen sehr sorgfältig die personellen
und finanziellen Ressourcen als begrenzende Faktoren gesehen werden.
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