Hall Oberer Stadtplatz (Foto A. Prock)
Eine Stadt war wirtschaftlicher Mittelpunkt und Warenumschlagplatz für die Umgebung, Hauptstandort für Gewerbe und Handwerk, Station für den durchziehenden Verkehr, bot in den zahlreichen Gasthöfen die Möglichkeit der sicheren Nächtigung für Mensch und Tier, war Verwaltungspunkt des fürstlichen Stadtherrn für den betreffenden Bezirk, diente zur Verteidigung der Landesherrschaft und als Sitz von Gerichten, Klöstern und Spitälern.
Der Landesfürst stattete eine Stadt mit verschiedenen Privilegien aus, damit der wirtschaftliche Wohlstand gewährleistet war. Dazu gehörten das Niederlagsrecht, die Einnahmen von Zoll und Maut, die Abhaltung von Wochen-, Monats- und Jahrmärkten, manchmal auch das Recht der Münzprägung, Steuerfreiheit für bestimmte Berufe etc.
Das Niederlagsrecht zwang durchreisende Händler zur Nächtigung und zur kurzzeitigen Einlagerung der Waren, sodass viele Menschen in der Stadt daran verdienen konnten.
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