Grundsätzlich wurden flüssige Güter in Fässern transportiert, feste in Ballen. Der Transport erfolgte hauptsächlich auf vierräderigen Wagen und zweiräderigen Karren, mit Lasttieren auf Straßen und mit unterschiedlichen Typen von Schiffen auf den Wasserwegen.
Straße und Fluss unterstanden dem König oder dem jeweiligen Landesfürsten, der für die Benutzung Geld einnahm. Das Recht dieser Geldeinnahme konnte er jedoch weitergeben.
Pro Tag legte ein Fuhrwerk höchstens zwischen dreißig und vierzig Kilometer zurück, die Straßen waren in schlechtem Zustand, meist nicht befestigt und mit zahlreichen Löchern versehen. Besonders bei Regen und Schnee konnte eine Reise durch die Alpentäler zu einem gefährlichen Abenteuer werden. Gereist wurde nur bei Tage, in der Nacht wäre es zu unsicher gewesen. Deshalb war es wichtig, dass sich in einer Stadt zahlreiche Gasthäuser befanden.
Fuhrwerk (Foto A. Prock)
Über viele Jahrhunderte bestand das so genannte Rodfuhrwesen. Wollte etwa ein Händler von Augsburg mit einer Wagenladung kostbarer Stoffe nach Venedig fahren, so musste er in Abständen von rund zwanzig bis dreißig Kilometern auf ein anderes Fuhrwerk umladen.
In bestimmten Orten, vor allem in Städten bestanden solche Umladestationen mit Personal, Fuhrwerken und Pferden. Der Händler war auch verpflichtet, seine Waren über Nacht in einem Ballhaus abzustellen. Man nannte das Stapel- oder Niederlagsrecht. Natürlich musste er dafür bezahlen. Mehrere leere Fuhrwerke standen hintereinander bereit und jeweils das erste durfte die Fracht aufnehmen und weitertransportieren. |