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SchPfIG
§ 8
- Der Bezirksschulrat
hat den sonderpädagogischen Förderbedarf für ein Kind auf
Antrag der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes,
auf Antrag des Leiters der Schule, dem das Kind zur Aufnahme
vorgestellt worden ist oder dessen Schule es besucht oder sonst von
Amts wegen festzustellen, sofern dieses infolge physischer oder
psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks- oder Hauptschule
oder in der Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung
nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist ...
Im
Rundschreiben Nr. 15 / 1996, "Richtlinien zum sonderpädagogischen Förderbedarf",
vom 11.6.1996, mit unbefristeter Geltungsdauer, herausgegeben vom Bundesministerium
für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der GZ 36.153/27-I/8/96,
kann der genaue Gesetzestext nachgelesen werden.
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- Sonderpädagogischer
Förderbedarf - Begriffsklärung, Abgrenzung, Feststellung, Verlauf und
Kontrolle
Die Novelle zum Schulpflichtgesetz BGBl. Nr. 51511993 ersetzte hinsichtlich
der schulischen Förderung behinderter Kinder die Sonderschulbedürftigkeit
durch sonderpädagogischen Förderbedarf.
- Begriffsklärung
Durch sonderpädagogische Förderung soll für behinderte Kinder eine ihren
persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechende schulische
Bildung und Erziehung verwirklicht werden. Sie soll zu einem möglichst
hohen Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher
Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung beitragen.
- Abgrenzung
zur allgemeinen Förderung
Die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen
weisen auch bei nichtbehinderten Kindern eine hohe Streubreite auf.
Innerhalb der Grundschule wird dieser breiten Streuung der Leistungsfähigkeit
durch äußere und innere Differenzierungsmöglichkeiten sowie grundschulspezifische
Fördermaßnahmen Rechnung getragen. Zusätzlich werden erste und zweite
Schulstufen als eine Einheit betrachtet, und die lehrplanmäßig angegebenen
Lernziele für die Grundstufe 1 müssen erst am Ende dieses Abschnitts
erreicht werden ...
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