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- Psychagogen:
Diese Kollegen betreuen ebenfalls Kinder mit sozial emotionaler Benachteiligung,
haben aber eine etwas andere Ausbildung als die Beratungslehrer. Ansonsten
erfolgt die Betreuung in gleicher Art und Weise, wie bei den Beratungslehrern.
Für diese Kinder, die Regelschulklassen besuchen und von Beratungslehrern
oder Psychagogen betreut werden, gibt es keinen Bescheid, dass sie den
sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
- Sozial - emotional
benachteiligte Kinder, die vorübergehend in ihrer Stammklasse nicht
beschulbar sind, können bis zu 2 Jahre eine Förderklasse besuchen.
In einer Förderklasse unterrichten zwei speziell geschulte Lehrer eine
Kleingruppe dieser Schüler. Ziel ist, die Kinder wieder in ihre Regelschulklasse
zu reintegrieren. Eltern dieser Kinder müssen zur Kooperation mit dem
Lehrerteam der Förderklasse bereit sein. Auch diese Schüler erhalten
keinen offiziellen SPF - Bescheid.
- Mosaikklasse:
Nur Schuleinsteiger (bei denen klar ersichtlich ist, dass sie sich,
aus welchen Gründen auch immer, in einer Großgruppe nicht zurechtfinden
würden) können in eine Mosaikklasse aufgenommen werden. Eine Mosaikklasse
setzt sich aus einer Kleingruppe und dem Lehrerteam (Teamteaching) zusammen.
Ziel ist es, dass sich das Kind trotz seiner Störung (fehlender Mosaiksteinchen)
geborgen fühlt und der Einstieg in die Großklasse geübt und vorbereitet
werden kann.
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- Nestklasse:
Dies ist eine Beschulungsform für Kinder mit introvertiert neurotischen
Symptomen, die nicht in der Lage sind, Sorgen, Ängste und Schmerzen
zu artikulieren. Sie sind still und angepasst und richten ihre Aggression
nach innen. In einer Kleingruppe wird im Teamteaching nach dem Volksschullehrplan
unterrichtet, dazu gibt es zahlreiche therapeutische Angebote, um zu
diesen verschlossenen, kontaktscheuen Kindern Zugang zu finden. Derzeit
besuchen nur Mädchen die Nestklasse. Die Herausnahme eines Kindes aus
der Großklasse soll aber auch nur vorübergehend sein. Ziel ist immer
und in jedem Fall die Reintegration.
- Wenn bei Schülern
mit massiver Verhaltensproblematik abzusehen ist, dass weder ambulante
Betreuung noch befristete Betreuung in der Förder- oder Mosaikklasse
eine Verhaltensmodifikation bewirken wird, kann die Einweisung in eine
Klasse am Sonderpädagogischen Zentrum für emotional - sozial benachteiligte
Kinder erfolgen. Dort erfolgt der Unterricht in Kleingruppen, zwei
dafür ausgebildete Kollegen unterrichten die Gruppe gemeinsam.
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Schüler, die in ein
Sonderpädagogisches Zentrum dieser Art aufgenommen werden, erhalten einen
Bescheid auf Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Soferne die Verhaltensproblematik
im Vordergrund steht, ist in Absprache mit dem Direktor/dem Klassenlehrerteam
das zuständige überregionale Sonderpädagogische Zentrum für sozial - emotional
benachteiligte Kinder zu kontaktieren.
Alle Schritte zur
besonderen Betreuung dieser Schüler werden mit dem Sonderpädagogischem
Zentrum abgesprochen und vom Sonderpädagogischem Zentrum aus organisiert
bzw. koordiniert.
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