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Neuorientierung im Lehrplan der Volksschule von 1996 - Teil 1

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Die Volksschule hat - wie alle österreichischen Schulen - im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen ... Die jungen Menschen sollen ... zu selbständigen Urteilen und sozialem Verständnis geführt ... werden
(Lehrplan der Volksschule 1996, S. 36).

Wo der Unterricht als in Schulen organisierte Erziehung im Sinne einer umfassenden Enkulturationshilfe verstanden wird, umschließt er Lernhilfen, die nicht nur auf die Steigerung von Wissen und Können (Unterricht im engen Sinne), sondern auch auf die Aneignung von Normen und Werteinstellungen (Erziehung im engeren Sinne) abzielen.
Der Unterricht umfaßt im weiten Sinne Lernhilfen, die sowohl der Leistungsertüchtigung als auch der Steigerung von Verantwortungsbereitschaft dienen.
Die Schule hat dementsprechend neben dem Lehrauftrag auch den Auftrag der moralischen Erziehung zu erfüllen. Im sogenannten "allgemeinbildenden Schulwesen" wird in der modernen Gesellschaft, zusätzlich zum Unterricht im engeren Sinne der organisierten Lernhilfen zur Leistungssteigerung, die verstärkte Einbeziehung der moralischen Erziehung (Erziehung im engeren Sinne) gefordert und zu verwirklichen versucht.

 

   
   

Wo man betonen will, daß in den Schulen neben dem Unterricht, der Wissen und Können zu vermitteln hat, auch moralische Erziehung erforderlich und möglich ist, spricht man vom erziehenden Unterricht. Er begnügt sich nicht mit einem wertneutralen Fachunterricht, sondern will auch Lernhilfen beim Aufbau sittengemäßen und sittlichen Verhaltens sowie bei der Ausbildung von Wertüberzeugungen und moralischen Einstellungen bieten.
Der Auftrag zu einer Werterziehung in der Schule muß ein Anstoß dafür sein, diese zu einem Erfahrungsraum zu machen.

Werterziehung verlangt nach der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum
(Hentig 1999, S.64).
 
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