|  die notwendige Revision des
 schulischen Leistungsprinzip
  pädagogischer 
        undunpädagogischer Leistungsbegriff
  pädagogischesLeistungsverständnis
     
   |  | Leistungsbeurteilung 
        in der Schule ist ein heißes Thema, an dem sich die Gemüter schnell erhitzen. 
        Eiko Jürgens schreibt zur aktuellen Diskussion in Deutschland um eine 
        Ausweitung der Zensurenfreiheit bis in die dritte Klasse: 
         
          | "Betrachtet man 
            die Aufgeregtheiten, die (diese Diskussion) hervorruft, dann könnte 
            man den Eindruck gewinnen, es würde sich um eine gerade erst begonnene 
            Auseinandersetzung handeln. Ganz sicher würde man nicht vermuten, 
            dass es schon vor über 25 Jahren entsprechende Empfehlungen gab, die 
            den Verzicht auf Zensuren in der Grundschule nahe legten... Überall 
            dort, wo ein Fortschreiten der Reform angedacht oder geplant ist, 
            kommt es zur Neuauflage längst bekannter und häufig schon zigfach 
            widerlegter Einwürfe und Argumente" (Jürgens, 1999, S. 5-6).
 |  Es scheint, dass für 
        viele Reformgegner der Spaß aufhört, sobald es um die sakrosankte Leistungsbeurteilung 
        geht. In diesem Zusammenhang muss auch des Bestreben konservativer Kreise 
        in verschiedenen Bundesländern gesehen werden, die Zensurenfreiheit wenigstens 
        für das zweite Schuljahr wieder rückgängig zu machen.  E. Jürgens spricht 
        hier von einem würdelosen Gezerre und erläutert: 
         
          | "Würdelos ist 
            diese Verhalten deshalb zu nennen, weil Lernen und Leisten in der 
            Grundschule nicht von der Gleichheit, sondern von der Unterschiedlichkeit 
            zwischen Kindern auszugehen hat und demzufolge jede Beurteilungsform, 
            die den sozialen Vergleich nolens volens betont bzw. zur Voraussetzung 
            hat, das benachteiligte Kind ebenso wie das lernschwächere oder lernlangsame 
            Kind demütigt und erniedrigt" (op. cit., S. 6).
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    |  |  | Alle pädagogischen 
        Aktivitäten müssen in der Grundschule auf die allseitige Förderung des 
        Kindes ausgerichtet sein, und  
         
          | "die Formen der 
            Lernerfolgsfeststellung und -rückmeldung dürfen nicht in Widerspruch 
            zu diesem Anspruch geraten. Erfolgszuversicht und Könnenserfahrung 
            sind die elementaren Voraussetzungen für die Entfaltung von Bildungsbereitschaft 
            und Lernfreude. Nur ein Kind, das gerne lernt und Freude daran empfindet, 
            seinen Horizont zu erweitern, ist den Anforderungen des Lebens gewachsen" (Faust-Siehl u.a., 1996, S. 121).
 |  Und diese Erfahrung 
        sollte allen Kindern ermöglicht werden, auch denen, die nicht das Glück 
        hatten, zu Hause günstige Bedingungen des Aufwachsens vorzufinden. 
         
          | "Der Bildungsanspruch 
            der Grundschule und das Anknüpfen an die lernbiographischen Voraussetzungen 
            jedes einzelnen Kindes verbieten jede schematische Form der Lernerfolgsfeststellung. 
            So differenziert die Erziehungsprozesse und Unterrichtsangebote heute 
            sein müssen, so differenziert müssen auch die Formen der Leistungsbeurteilung 
            und Lernerfolgsrückmeldung ein" (op. cit., S. 122).
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