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Integration in Italien - Südtirol

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Vom Jahre 1971 bis zum Jahr 1992

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Das Gesetz 517/77

 

 

 

 

Im Jahre 1971 wird nun auch das erste umfassende Gesetz (G. Nr. 118/71) zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung erlassen. Erstmals wird keine Unterscheidung zwischen den einzelnen Behinderungskategorien getroffen, sondern für alle Schüler mit Behinderung der Unterricht in der Regelklasse vorgesehen; Ausnahme bilden Schüler mit schweren Behinderungen.

Doch die Umsetzung ging nur langsam voran, zumal zu dieser Zeit auch keine zusätzlichen spezialisierten Lehrpersonen diesen Klassen zugewiesen wurden. Die Betreuung war Aufgabe der Patronate oder Gemeinden, die entsprechend ihren finanziellen Mitteln vorgingen. Das hatte zur Folge, dass wo die entsprechenden zusätzlichen Maßnahmen nicht getroffen wurden auch die Eingliederung der Behinderten nicht umgesetzt wurde.

"Qualora gli Enti locali non fossero in grado di assicurare la collaborazione necessaria e alle condizioni più rispondenti alle esigenze educative, sarebbe da considerare l'impossibilità di attuare l'inserimento degli handicappati." C.M. 29 settembre 1976, n.3419

Von der Eingliederung zur Integration

In den darauffolgenden Jahren wurde in den ministeriellen Weisungen vorerst nur von "inserimento degli alunni handicappati" (Eingliederung) gesprochen, nicht aber von Integration.

Eingliederung wurde denn auch in den ersten Jahren als bloße Anwesenheit des Kindes/Schülers mit Behinderung in der Regelschule gesehen. Die ersten Initiativen auf schulischer Ebene sehen die versuchsweise Eingliederung der Schüler mit Behinderung in eigens dafür ausgewählten Schulen vor, nicht im jeweiligen Einzugsgebiet der Schüler.

 

   
   

Von diesem ersten Versuch geht man jedoch ziemlich schnell wieder ab und dehnt die Eingliederung auf sämtliche Schulen aus. Trotzdem wird 1975 noch offiziell behauptet, dass es notwendig ist, die Sonderschulen weiterzuführen und dies keineswegs im Widerspruch zur geplanten Eingliederung der behinderten Schüler in die Regelschulen steht. Die Sonderschulen werden nunmehr mit einem neuen Namen versehen "scuole aventi particolari finalità". Für die Lehrer wurden eigene Spezialisierungskurse errichtet, die jedoch von Anfang an in erster Linie von Lehrern für integrierte Klassen besucht wurden, da sich inzwischen die gesamte Situation verändert hatte.

Damit schafft man die Voraussetzung, auch den Regelklassen mit Schülern mit Behinderung spezialisiertes Lehrpersonal zuzuweisen. Doch fehlen in den ersten Jahren grundlegende Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Integration; in vielen Situationen wird sie trotzdem durchgeführt, auch auf Drängen der Eltern. Warten auf das Vorhandensein sämtlicher Bedingungen hätte zur Folge gehabt, dass in vielen Schulen die Integration nicht umgesetzt worden wäre. Zum Teil fehlen diese Strukturen und das ausgebildete Personal noch heute.

Trotzdem ist in vielen Situationen auf Grund des Engagements motivierter Lehrer die integrative Beschulung von Schülern mit Behinderung umgesetzt worden, vielfach fehlte jedoch eine kritische auch wissenschaftliche Auseinandersetzung. Es ist dies die Zeit der sogenannten "wilden Integration", die auch im Ausland dafür benutzt wurde, um die Unmöglichkeit dieser Idee zu unterstreichen und dort in der Weiterführung der Sonderschulen zu beharren.

 
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