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Integration in Italien - Südtirol

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Die schulische Integration hat zum Ziel:

  • "die Fähigkeit des Menschen mit Behinderung im kommunikativen, sozialen, affektiven und kognitiven Bereich zu entwickeln und zu fördern. " Art.21/bis, Abs.1)
  • das Recht auf Erziehung und Bildung des Menschen mit Behinderung in den Abteilungen des Kindergartens, in den allgemeinen Klassen der Schulen jeder Art und Stufe und an den Hochschulen zu gewährleisten." (Art. 21/bis, Abs. 3 a)

In diesen Aussagen sind zwei Grundprinzipien verankert :

  1. einem Kind/Schüler darf der Zugang zum Kindergarten bzw. zu einer schulischen Einrichtung verwehrt werden; es gibt nicht das Prinzip der Nicht-Beschulbarkeit,
  2. die schulische Förderung kann sich keinesfalls nur auf den kognitiven Bereich beschränken, sondern muss gleichwertig auch die anderen drei Bereiche mitberücksichtigen.

 

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