Laut Programmabkommen von 2013 setzt sich die Arbeitsgruppe aus:
- "dem Direktor oder der Direktorin
- Integrationslehrpersonen (bei den stufenübergreifenden
Schulsprengeln beider Schulstufen)
oder Kindergärtnerinnen und Kindergärtner
für Integration
- Regel- bzw. Fachlehrpersonen (bei
stufenübergreifenden Schulsprengeln Fach- und
Regellehrpersonen) oder Kindergärtnerinnen
und Kindergärtner sowie pädagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration
- Vertreter und Vertreterinnen des Südtiroler
Sanitätsbetriebes (Psychologen und Psychologinnen,Ärzte und Ärztinnen, nach Bedarf
Therapeuten und Therapeutinnen)
- Eltern oder Erziehungsberechtigte.
" Je nach behandelten Schwerpunktthemen kann
die Zusammensetzung auch flexibel gestaltet und
durch zusätzliche Experten und Expertinnen
fallweise erweitert werden.
Die Einberufung erfolgt durch die Führungskraft.
Diese Arbeitsgruppe evaluiert auch die Qualität
der Inklusion an der Schule."
Wichtig in einer schulstufenübergreifenden Arbeitsgruppe ist die
Vertretung beider Schulstufen, was nicht immer eine Doppelbesetzung bedeuten
soll, da ansonsten die Effizienz der Arbeitsgruppe aufgrund der Größe
gefährdet ist. Auf alle Fälle sollte der/die Koordinator/in
für die Umsetzung des Schulprogramms, der/die für den Bereich
Integration zuständig ist, Mitglied der Arbeitsgruppe sein.
Je nach Bedarf können Vertreter/innen der lokalen Körperschaften,
bzw. anderer Dienstleistungsträger im Territorium zu den Sitzungen
eingeladen werden.
Namhaftmachung der Mitglieder:
Nachdem dieser Bereich nicht durch entsprechende Bestimmungen geregelt
ist, steht es den Schulen frei, dies selbst zu regeln. Die Kriterien
sollten jedoch für alle transparent sein. Die Vertreter/innen des
Lehrpersonals (Integrationslehrpersonen und Regellehrpersonen) könnten
vom Lehrerkollegium, die Elternvertreter/innen (Eltern von Schülern
und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose, Eltern nicht behinderter
Schüler/innen) könnten vom Elternbeirat ernannt werden. Dadurch
würde diesen als Vertretern und Vertreterinnen von Gremien eine
vermehrte Bedeutung zukommen. Kriterien für die Namhaftmachung der
Mitglieder könnten die Garantie einer gewissen Kontinuität
sowie vorhandener Kompetenzen im Bereich der Integration/Inklusion sein.
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