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integration und Inklusion in südtirol

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Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

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Laut Programmabkommen von 2013 setzt sich die Arbeitsgruppe aus:

  • "dem Direktor oder der Direktorin
  • Integrationslehrpersonen (bei den stufenübergreifenden
    Schulsprengeln beider Schulstufen) oder Kindergärtnerinnen und Kindergärtner für Integration
  • Regel- bzw. Fachlehrpersonen (bei stufenübergreifenden Schulsprengeln Fach- und Regellehrpersonen) oder Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie pädagogische
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration
  • Vertreter und Vertreterinnen des Südtiroler Sanitätsbetriebes (Psychologen und Psychologinnen,Ärzte und Ärztinnen, nach Bedarf Therapeuten und Therapeutinnen)
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte.

" Je nach behandelten Schwerpunktthemen kann die Zusammensetzung auch flexibel gestaltet und durch zusätzliche Experten und Expertinnen fallweise erweitert werden.
Die Einberufung erfolgt durch die Führungskraft.
Diese Arbeitsgruppe evaluiert auch die Qualität
der Inklusion an der Schule."

Wichtig in einer schulstufenübergreifenden Arbeitsgruppe ist die Vertretung beider Schulstufen, was nicht immer eine Doppelbesetzung bedeuten soll, da ansonsten die Effizienz der Arbeitsgruppe aufgrund der Größe gefährdet ist. Auf alle Fälle sollte der/die Koordinator/in für die Umsetzung des Schulprogramms, der/die für den Bereich Integration zuständig ist, Mitglied der Arbeitsgruppe sein.

Je nach Bedarf können Vertreter/innen der lokalen Körperschaften, bzw. anderer Dienstleistungsträger im Territorium zu den Sitzungen eingeladen werden.

Namhaftmachung der Mitglieder:

Nachdem dieser Bereich nicht durch entsprechende Bestimmungen geregelt ist, steht es den Schulen frei, dies selbst zu regeln. Die Kriterien sollten jedoch für alle transparent sein. Die Vertreter/innen des Lehrpersonals (Integrationslehrpersonen und Regellehrpersonen) könnten vom Lehrerkollegium, die Elternvertreter/innen (Eltern von Schülern und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose, Eltern nicht behinderter Schüler/innen) könnten vom Elternbeirat ernannt werden. Dadurch würde diesen als Vertretern und Vertreterinnen von Gremien eine vermehrte Bedeutung zukommen. Kriterien für die Namhaftmachung der Mitglieder könnten die Garantie einer gewissen Kontinuität sowie vorhandener Kompetenzen im Bereich der Integration/Inklusion sein.

     
         
 
         
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