Die Arbeitsgruppe für Integration (dies war ihre ursprüngliche Bezeichnung) auf Sprengelebene geht zurück auf das staatlcihe Rahmengesetz 104/92 und wurde in der Folge durch das L.G. 20/83 auf die Südtiroler Situation angepasst.
Auch in den Leitlinien zur schulischen Integration wird auf die Bedeutung dieser Arbeitsgruppe und auf die Notwendigkeit, diese einzusetzen hingewiesen:
"Die Errichtung dieser Arbeitsgruppen in jeder Schule ist verpflichtend und liegt nicht im Rahmen der Ermessensfreiheit
der funktionalen Autonomie. Daher muss die Schulführungskraft sämtliche Maßnahmen
ergreifen, die notwendig sind, um diese Arbeitsgruppen zu bilden, wobei für alle Beteiligten vereinbare
Zeitpläne vorzusehen sind."
DieEinsetzung dieser Arbeitsgruppe sollte jedoch nicht nur einen formalen Akt darstellen, um einer gesetzlichen
Vorgabe Genüge zu leisten. Die Arbeitsgruppe sollte vielmehr als
eine reelle Ressource für die Verbesserung der Qualität der
Integration sowie der Inklusion und somit als ein konkreter Beitrag für die Schulentwicklung
insgesamt wahrgenommen werden. Dies kommt sicher
nicht nur Schülern und Schülerinnen mit Funktionsdiagnose zu
gute, sondern im Sinne der Inklusion allen Schülern und Schülerinnen.
Eine solche Aufgabe kann nicht mehr von Einzelpersonen geleistet werden,
sie erfordert vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Fachleute mit
unterschiedlichen Kompetenzen: Direktor, Regellehrpersonen, Integrationslehrpersonen,
Vertreter/innen der Gesundheitsbzierke, der Sozialdienste, Eltern, je nach Bedarf auch
anderer Experten...).
Die Arbeitsgruppe ist somit der Ort, wo unterschiedliche Kompetenzen zusammenfließen,
Erfahrungen ausgetauscht, neue Gesichtspunkte eingebracht und gemeinsame
Lösungen erarbeitet werden. Wichtig dazu ist, dass gemeinsame Zielsetzungen
erarbeitet werden, dass Inklusion als gemeinsames Anliegen empfunden
wird.
Mit dem Programmabkommen zwischen Kindergärten, Schulen und territorialen Diensten von 2013 erhält diese AG eine neue Bezeichnung " Arbeitsgruppe für Inklusion auf Sprengelebe". Es reicht jedoch nicht den Begriff Integration mit dem Begriff Inklusion zu ersetzen, wie es im Programmabkommen erfolgt ist, wenn die ursprünglichen Aufgaben und die Zusammensetzung sich rein auf den Bereich der schulischen Integration beziehen.
1. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
2. Die möglichen Aufgabenschwerpunkte
3. Die Arbeitsweise
Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Schule hin zu einer inklusiven Schule wäre auch die Zusammensetzung und Funktion dieser Arbeitsgruppe neu zu überdenken im Sinne, dass die Entwicklung einer inklusiven Dimension der Schule zum zentralen Arbeitsschwerpunkt erklärt wird. Das müsste sich auch in der Zusammensetzung wiederspiegeln, indem die gesamte Vielfalt eines Sprengels vertreten ist.
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