Dienststelle für Unterstützung und Beratung
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Die Dienststellen für Integration an den einzelnen Schulämtern
wurden aufgrund des Landesgesetzes Nr. 3/98, Art. 15, Abs. 4 errichtet,
während die Schulberatung durch das Landesgesetz Nr. 9/94 eingesetzt
wurde.
Sie bieten Beratung, Hilfestellung und Information bei behinderungs-
und integrationsspezifischen Fragestellungen, bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten.
Wenn sich auch im Laufe der Jahre die Anforderungen an die Beratung
immer wieder verschieben, so können doch einige Schwerpunkte, bzw.
Tendenzen festgestellt werden.
Im Rahmen der Integrationsberatung geht es um zwei Schwerpunkte: Beratung
und Information.
Information zu folgenden Bereichen:
- Integrationsspezifische Fragestellungen:
juridische Grundlagen der Integration, Zielsetzungen und Schwerpunkte,
Fragen zur Bewertung,
Berufsbilder, Aufgaben der Kindergärtnerinnen, Aufgaben der Regel-
und Integrationslehrpersonen, Aufgaben der Mitarbeiter/innen für Integration,
Fragen zur Erhöhung der Schulpflicht, zu individuellen Ausbildungsprojekten
- Informationen zu behinderungsspezifischen Medien und Literatur
- u.v.m.
Beratung bei:
- der Erstellung
und Überprüfung der Individuellen Erziehungspläne
- pädagogisch-didaktischen
Fragestellungen in Zusammenhang mit der Integration in Kindergarten
und Schule
- Übertritten vom Kindergarten in die Grundschule und von einer
Schulstufe in die nächste
- der Meldung von Kindern/Schülern
und Schülerinnen mit Schwierigkeiten
- unterrichtsorganisatorischen
Fragestellungen
- beim Auffinden und Nutzen schulinterner Ressourcen
- Konflikten und
deren Moderation
- u.v.m.
Festzustellen ist eine Zunahme der Beratungstätigkeit in den Bereichen
Lern- und Wahrnehmungsstörungen, sowie der Verhaltensauffälligkeiten.
Hoch sind die Anfragen auch zur Thematik der Schulbereitschaft von Kindergartenkindern,
zum Umgang mit Unterschiedlichkeit in der Klasse/Gruppe.
In der Schulberatung liegen
die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit
vor allem bei
- Verhaltensauffälligkeiten
- Schwierigen Dynamiken in Gruppen und Klassen
- Psycho-somatischen Beschwerden
- Lernschwierigkeiten
- Kommunikationsproblemen und Konflikten in Klassen,
Teams, zwischen Eltern, Lehrer/innen, Direktor/innen
- Schulangst, Schulverweigerung,
Schulabbruch
- Krisenintervention
Die Zielgruppen der Beratung sind Direktorinnen und Direktoren, Lehr-,
Erziehungs- und Betreuungspersonal, Schüler/innen, Eltern.
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- In welchen bisherigen beruflichen Situationen
hätte ich mir Beratung
gewünscht?
- Welche Erwartungen habe ich an Beratung? Was wäre
für mich
hilfreich?
- Welches ist mein Anteil, wenn ich mir Beratung hole?
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- Welches sind die spezifischen Angebote der Integrations-
und Schulberatung?
- Wo liegt der Unterschied zwischen Beratung und Information?
- Was sind die Besonderheiten des Beratungsverständnisses der Dienststelle
und was bedeutet dies für mich, wenn ich einer Beratung bedarf?
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