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Dienststelle für Unterstützung und Beratung

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Dienststelle für Unterstützung und Beratung

 

Die Dienststellen für Integration an den einzelnen Schulämtern wurden aufgrund des Landesgesetzes Nr. 3/98, Art. 15, Abs. 4 errichtet, während die Schulberatung durch das Landesgesetz Nr. 9/94 eingesetzt wurde.

Sie bieten Beratung, Hilfestellung und Information bei behinderungs- und integrationsspezifischen Fragestellungen, bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten.

Wenn sich auch im Laufe der Jahre die Anforderungen an die Beratung immer wieder verschieben, so können doch einige Schwerpunkte, bzw. Tendenzen festgestellt werden.
Im Rahmen der Integrationsberatung geht es um zwei Schwerpunkte: Beratung und Information.

Information zu folgenden Bereichen:

  • Integrationsspezifische Fragestellungen: juridische Grundlagen der Integration, Zielsetzungen und Schwerpunkte, Fragen zur Bewertung, Berufsbilder, Aufgaben der Kindergärtnerinnen, Aufgaben der Regel- und Integrationslehrpersonen, Aufgaben der Mitarbeiter/innen für Integration, Fragen zur Erhöhung der Schulpflicht, zu individuellen Ausbildungsprojekten
  • Informationen zu behinderungsspezifischen Medien und Literatur
  • u.v.m.

Beratung bei:

  • der Erstellung und Überprüfung der Individuellen Erziehungspläne
  • pädagogisch-didaktischen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Integration in Kindergarten und Schule
  • Übertritten vom Kindergarten in die Grundschule und von einer Schulstufe in die nächste
  • der Meldung von Kindern/Schülern und Schülerinnen mit Schwierigkeiten
  • unterrichtsorganisatorischen Fragestellungen
  • beim Auffinden und Nutzen schulinterner Ressourcen
  • Konflikten und deren Moderation
  • u.v.m.

Festzustellen ist eine Zunahme der Beratungstätigkeit in den Bereichen Lern- und Wahrnehmungsstörungen, sowie der Verhaltensauffälligkeiten. Hoch sind die Anfragen auch zur Thematik der Schulbereitschaft von Kindergartenkindern, zum Umgang mit Unterschiedlichkeit in der Klasse/Gruppe.

In der Schulberatung liegen die Schwerpunkte der Beratungstätigkeit vor allem bei

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Schwierigen Dynamiken in Gruppen und Klassen
  • Psycho-somatischen Beschwerden
  • Lernschwierigkeiten
  • Kommunikationsproblemen und Konflikten in Klassen, Teams, zwischen Eltern, Lehrer/innen, Direktor/innen
  • Schulangst, Schulverweigerung, Schulabbruch
  • Krisenintervention

Die Zielgruppen der Beratung sind Direktorinnen und Direktoren, Lehr-, Erziehungs- und Betreuungspersonal, Schüler/innen, Eltern.
 

Pädagogische Beratungszentren

 

 

Dien Integrationsberatung swie die Schulberatung finden Sie in den einzelnen Bezirken in den Pädagogischen Beratungszentren.

     
     
Wir sprechen über:
 
Wir informieren
uns über:
 
Wir diskutieren im Forum über:
 
  • In welchen bisherigen beruflichen Situationen hätte ich mir Beratung gewünscht?
     
  • Welche Erwartungen habe ich an Beratung? Was wäre für mich hilfreich?
     
  • Welches ist mein Anteil, wenn ich mir Beratung hole?
 
  • Welches sind die spezifischen Angebote der Integrations- und Schulberatung?
     
  • Wo liegt der Unterschied zwischen Beratung und Information?
     
  • Was sind die Besonderheiten des Beratungsverständnisses der Dienststelle und was bedeutet dies für mich, wenn ich einer Beratung bedarf?
   
         
         
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