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Koordinatoren und Koordinatorinnen für Integration und Inklusion

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    Edith Brugger-Paggi
Aufgabenbeschreibung
 

In jeder Direktion können laut Landeskollektivvertrag der Lehrpersonen vom Lehrerkollegium Koordinatoren und Koordinatorinnen für die Umsetzung des Schulprogramms namhaft gemacht werden.Dabei gibt es eine Reihe von Tätigkeiten und Aufgaben, die auch den Bereich der schulischen Integration und Inklusion betreffen.

Es ist sinnvoll, den Bereich der Integration und Inklusion einem eigenen Koordinator, einer Koordinatorin zu übertragen, die in Zusammenarbeit mit den anderen Koordinatorinnen dafür Sorge trägt, dass die integrations- und inklusionsspezifischen Schwerpunkte in den Gesamtplan der Schule eingebaut werden.

Als Voraussetzungen für diese Tätigkeit sollte der Besitz des Spezialisierungsdiploms für den Unterricht mit Schülern/Schülerinnen mit Beeinträchtigung oder eine andere Zusatzqualifikation im Umgang mit Vielfalt absoluten Vorrang geben. Andere Kriterien könnten sein:

  • Der kontinuierliche Besuch spezifischer Fortbildungsveranstaltungen
  • Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Integration auf Schul-, Bezirks- und Landesebene

Weitere grundlegende Voraussetzungen sind:

  • Die Bereitschaft, Fortbildungen zu besuchen
  • Mindestens drei Jahre lang diese Tätigkeit auszuüben
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Diensten
 
         
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