In jeder Direktion können laut Landeskollektivvertrag der Lehrpersonen
vom Lehrerkollegium Koordinatoren und Koordinatorinnen
für die Umsetzung des Schulprogramms namhaft gemacht werden.Dabei gibt es eine Reihe von Tätigkeiten und Aufgaben, die auch
den Bereich der schulischen Integration und Inklusion betreffen.
Es ist sinnvoll, den Bereich
der Integration und Inklusion einem eigenen Koordinator,
einer Koordinatorin zu übertragen, die in Zusammenarbeit mit den
anderen Koordinatorinnen dafür Sorge trägt, dass die integrations- und inklusionsspezifischen
Schwerpunkte in den Gesamtplan der Schule eingebaut werden.
Als Voraussetzungen für diese Tätigkeit sollte der Besitz des
Spezialisierungsdiploms für den Unterricht mit Schülern/Schülerinnen
mit Beeinträchtigung oder eine andere Zusatzqualifikation im Umgang mit Vielfalt absoluten Vorrang geben. Andere Kriterien könnten
sein:
- Der kontinuierliche Besuch spezifischer Fortbildungsveranstaltungen
- Die
Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Integration auf Schul-, Bezirks-
und Landesebene
Weitere grundlegende Voraussetzungen sind:
- Die Bereitschaft, Fortbildungen zu besuchen
- Mindestens drei Jahre lang diese Tätigkeit
auszuüben
- Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen
und außerschulischen
Diensten
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