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Es gibt in Italien und auch in Südtirol keinen eigenen schulpsychologischen
Dienst. Die diesbezüglichen Aufgaben werden vom Psychologischen
Dienst der jeweiligen Gesundheitsbezirke geleistet. Dies hat den Vorteil,
dass der Dienst sich auch mit den anderen gesundheitlichen Diensten eng
verknüpfen und somit ein umfassenderes Angebot machen kann.
Der
Nachteil jedoch ist, dass - in der Erwartung der Kindergärten und
Schulen jedenfalls – nicht eigenes spezifisch ausgebildetes Personal
nur für die schulischen Institutionen zur Verfügung steht.
Wir können deshalb auch nicht von Schulpsychologen sprechen, da
die Psychologen der Psychologischen Dienste noch eine Reihe anderer Aufgaben
zu erfüllen haben.
Der Psychologische Dienst ist auch nicht zuständig
für Fragen der didaktischen Umsetzung. Beratung hierzu erhalten
Sie über die Mitarbeiter/innen den Pädagogischen Beratungszentren in den einzelnen Bezirken.
Aufgabenbereiche:
Der Psychologische Dienst ist für Kinder, Jugendliche
und Erwachsene zuständig (ausgenommen psychiatrische Erkrankungen
und Suchterkrankungen).
Folgende Störungsbilder fallen in seinen Aufgabenbereich:
Im Sinne einer
interdisziplinären Vernetzung arbeitet der Psychologische
Dienst mit den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, mit Kindergarten
und Schule, dem Jugendgericht, den Arbeitsämtern, den Krankenhäusern
sowie anderen sozialen und sanitären Strukturen zusammen. |