Bereich Kinder und Jugendliche
Erziehungsberatung, Psychotherapie und Diagnostik
Die Psychologen und Psychologinnen unterstützen die Familie in ihrer
Erziehungsaufgabe und stehen bei speziellen Fragen zur Entwicklung oder
in Problemsituationen zur Verfügung. Sie beraten Mütter, Väter
und andere Erziehungsberechtigte, bieten ferner Familientherapie, Problemgespräche
mit Jugendlichen und Kinderpsychotherapie an.
Manche Kinder weisen Störungen in ihrer geistigen oder körperlichen
Entwicklung auf, andere zeigen Auffälligkeiten in den sprachlichen
Fähigkeiten oder Lern- und Leistungsstörungen (z. B. Lese-,
Rechtschreibstörung, Rechenstörung, motorische Schwierigkeiten
beim Schreiben ...). Für diese Kinder werden psychologische Diagnostik
(Abklärung), Beratung, Psychotherapie und psychologische Begleitung
der Eltern, sowie Beratung der Schulen und Kindergärten angeboten.
Häufig
ist eine Zusammenarbeit mit den Ärzten und Ärztinnen
sowie Therapeuten und Therapeutinnen des Kinderrehabilitationsdienstes
erforderlich, die in den verschiedenen Sanitätsbetrieben in unterschiedlicher
Art und Intensität stattfindet. Zusammenarbeit mit der Schule:
Die Zusammenarbeit ist in einem Abkommen
zwischen Sanität und Schule geregelt.
Wichtige Bereiche dieses Vereinbarungsprotokolls betreffen die Anträge
um Abklärung von Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen,
die Erstellung von Berichten, Funktionsdiagnosen und Funktionsbeschreibungen,
die geregelten Sitzungen für Schüler und Schülerinnen
in besonderen Problemsituationen, sowie die Beratung und Therapie.
Die Anträge um Abklärung können direkt über
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen oder auch über die
Schule bzw. den Kindergarten, in diesem Fall müssen die Eltern mit
dem Antrag um Abklärung einverstanden sein.
Bei Kindern
mit Behinderungen oder ausgeprägten Entwicklungsstörungen
wird im Einverständnis mit den Eltern/Erziehungsberechtigten eine
sog. Funktionsdiagnose erstellt, die eine zusätzliche Betreuung
durch eine Integrationslehrperson, einen/eine Behindertenbetreuer/in
oder eine andere Form einer schulinternen Maßnahme der Förderung
ermöglichen.
Oft dient das Gutachten auch nur dazu, den Schüler/die Schülerin
besser beurteilen, ein ihm/ihr angemessenes Lernprogramm erstellen oder
auch eine differenzierte Bewertung durchführen zu können.
Bei
Bedarf und im Einverständnis mit den Eltern werden öfters
auch zusätzliche Beratungsgespräche oder Psychotherapiesitzungen
angeboten.
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