blikk blikk-Bildung   Integration in Österreich          
  zum forum zur galerie zur übersicht  
infos zum arbeitsbereich infothek  
blikk lehrerfortbildung        
   
Organisation von Integrationsklassen - Rahmenbedingungen Klassenschülerzahlen   zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
von Ingrid Heger            


 

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass
die Gesamtzahl der Schüler/innen in einer Grundstufenintegrationsklasse 22 und in einer Sekundarstufenklasse 25 nicht übersteigt.
Die Anzahl der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf hängt von der Art und Schwere der Behinderung ab, da die Bandbreite von Lernschwächen in nur einzelnen Bereichen bis zur Schwerstbehinderung geht.

Das Ausführungsgesetz für Wien besagt in § 10, Abs. 2 und § 14, Abs. 2, dass im Falle des gemeinsamen Unterrichts von nichtbehinderten Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Volksschulen bzw. Hauptschulen sich die Klassenschülerhöchstzahl für jedes leistungsbehinderte oder lernschwache Kind um eins verringert, und für jedes Kind mit anderer Behinderungsform um zwei.

In Wien sind in Integrationsklassen mindestens 3 und höchstens 8 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Für allgemein bildende höhere Schulen ist im Punkt 37 des § 43 im SchOG Folgendes vermerkt:

"(1a) Soferne in Klassen der AHS integrativer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt, sind im Durchschnitt (bezogen auf das Bundesland) mindestens 5 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten. Bei der Feststellung der Klassenschülerzahl gemäß Abs. 1 (mindestens 20, höchstens 30) zählt jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt. Die Führung von Integrations-Klassen ist kein Grund für die Überschreitung der Klassenschülerhöchstzahl gemäß Abs 1."

 

     

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000