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Lehrpläne/Möglichkeiten der Beschulung für Schüler mit SPF   zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
von Ingrid Heger            


 

 

Grundsätzlich sind folgende Lehrpläne möglich:

  • Lehrplan für Volksschulen
  • Lehrplan für Hauptschulen (Unterstufe Realgymnasium)
  • Lehrplan für Sonderschulen
  • Lehrplan für schwerstbehinderte Kinder
  • Mischformen (z.B.: Volksschullehrplan für Gehörlose)

Beschulungsmöglichkeiten

  • Regelschule ohne Zusatzbetreuung
  • Regelschule mit Zusatzbetreuung (Einzelintegration)
  • Integrationsklasse
  • Allgemeine Sonderschule (Sonderpädagogisches Zentrum)
  • Spartenschulen
    Sonderschule für sprachgestörte Kinder
    Heilstättenschule
    Sonderschule für sehbehinderte Kinder
    Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (auch basale Klassen)
    Sonderschule für schwerhörige Kinder
    Sonderschule für körperbehinderte Kinder
    Sondererziehungsschulen (Sonderpädagogische Zentren für verhaltensauffällige Kinder)
    Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
    Bundes-Blindenerziehungsinstitut
  • Abmeldung zum häuslichen Unterricht (problemlos für das erste Jahr der Schulpflicht, ab dem 2. Jahr der Schulpflicht nur mehr auf Grund eines ärztlichen Gutachtens möglich und in Verbindung mit einer Externistenprüfung)
  • Befreiung vom Unterricht (ausschließlich medizinische Indikation)

 

     

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000