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Die Beurteilung von Schülern ohne und mit SPF   zum anfang zurückblättern umblättern ans ende eine ebene nach oben
von Ingrid Heger            


 

 

Grundsätzlich zieht nicht jede Behinderungsart die Zuschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach sich; andererseits heißt die Zuschreibung des Förderbedarfs nicht automatisch eine andere als die Regelschulbeurteilung. (wobei Kinder mit SPF sehr häufig dem Regelschullehrplan nicht folgen können).

Die Beurteilung innerhalb des Regelschullehrplans lässt einen gewissen Toleranzrahmen für Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit mangelnden Anlagen und körperlichen Fähigkeiten in bestimmten Fächern zu (siehe Schulunterrichtsgesetz, V: Leistungsbeurteilung, § 11. (9) .

In der Volksschule kann einem physisch oder psychisch behinderten Kind, soferne es dem Unterricht ohne sonderpädagogischen Förderung nicht folgen kann, auch wenn es im Regelschullehrplan verbleibt, der sonderpädagogische Förderbedarf zuerkannt werden.

 

   
   

In der Sekundarstufe jedoch ist bei körperbehinderten und sinnesbehinderten Schülern, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Schule erfüllen, die Feststellung gemäß Abs. 1 (Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs), aufzuheben.

Soferne notwendig, kann für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine andere als die Regellehrplanzuordnung beantragt werden (teilweise Beurteilung nach VS/ASO, HS/ASO, AHS /ASO gänzliche Beurteilung nach ASO, teilweise Beurteilung nach ASO/SSO, gänzliche Beurteilung nach SSO):

Jede Ein- , Auf- oder Umstufung ist in der regionalen bzw. zentralen Kommission (betrifft die Schulversuchsklassen im Rahmen der Sekundarstufe) mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen.

 
     
   

Sollte überlegt werden, Schüler, die bislang in einem Fach eine Regelschulnote hatten, auf ASO abzustufen, müssen die Eltern im Sinne des "Frühwarnsystems" rechtzeitig davon informiert werden, dass ihr Kind (lt. Erfordernissen des Regelschullehrplans)
auf "Nicht genügend" steht.

Kinder, die nach dem SSO - Lehrplan beschult und beurteilt werden, sind grundsätzlich verbal zu beurteilen. Bei Zuordnung zu allen anderen Lehrplänen ist eine andere als die Ziffernbeurteilung in entsprechenden Gremien (Klassenforum) abzustimmen. Allerdings ist am Ende der 4. Klasse der Volksschule oder der Hauptschule grundsätzlich mit Ziffern zu beurteilen (Ausnahme SSO-Lehrplan).

 
     

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000