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von Ingrid Heger            


 

 
  • Psychagogen: Diese Kollegen betreuen ebenfalls Kinder mit sozial emotionaler Benachteiligung, haben aber eine etwas andere Ausbildung als die Beratungslehrer. Ansonsten erfolgt die Betreuung in gleicher Art und Weise, wie bei den Beratungslehrern. Für diese Kinder, die Regelschulklassen besuchen und von Beratungslehrern oder Psychagogen betreut werden, gibt es keinen Bescheid, dass sie den sonderpädagogischen Förderbedarf haben.
  • Sozial - emotional benachteiligte Kinder, die vorübergehend in ihrer Stammklasse nicht beschulbar sind, können bis zu 2 Jahre eine Förderklasse besuchen. In einer Förderklasse unterrichten zwei speziell geschulte Lehrer eine Kleingruppe dieser Schüler. Ziel ist, die Kinder wieder in ihre Regelschulklasse zu reintegrieren. Eltern dieser Kinder müssen zur Kooperation mit dem Lehrerteam der Förderklasse bereit sein. Auch diese Schüler erhalten keinen offiziellen SPF - Bescheid.
  • Mosaikklasse: Nur Schuleinsteiger (bei denen klar ersichtlich ist, dass sie sich, aus welchen Gründen auch immer, in einer Großgruppe nicht zurechtfinden würden) können in eine Mosaikklasse aufgenommen werden. Eine Mosaikklasse setzt sich aus einer Kleingruppe und dem Lehrerteam (Teamteaching) zusammen. Ziel ist es, dass sich das Kind trotz seiner Störung (fehlender Mosaiksteinchen) geborgen fühlt und der Einstieg in die Großklasse geübt und vorbereitet werden kann.

 

   
   
  • Nestklasse: Dies ist eine Beschulungsform für Kinder mit introvertiert neurotischen Symptomen, die nicht in der Lage sind, Sorgen, Ängste und Schmerzen zu artikulieren. Sie sind still und angepasst und richten ihre Aggression nach innen. In einer Kleingruppe wird im Teamteaching nach dem Volksschullehrplan unterrichtet, dazu gibt es zahlreiche therapeutische Angebote, um zu diesen verschlossenen, kontaktscheuen Kindern Zugang zu finden. Derzeit besuchen nur Mädchen die Nestklasse. Die Herausnahme eines Kindes aus der Großklasse soll aber auch nur vorübergehend sein. Ziel ist immer und in jedem Fall die Reintegration.
  • Wenn bei Schülern mit massiver Verhaltensproblematik abzusehen ist, dass weder ambulante Betreuung noch befristete Betreuung in der Förder- oder Mosaikklasse eine Verhaltensmodifikation bewirken wird, kann die Einweisung in eine Klasse am Sonderpädagogischen Zentrum für emotional - sozial benachteiligte Kinder erfolgen. Dort erfolgt der Unterricht in Kleingruppen, zwei dafür ausgebildete Kollegen unterrichten die Gruppe gemeinsam.
 
     
   

Schüler, die in ein Sonderpädagogisches Zentrum dieser Art aufgenommen werden, erhalten einen Bescheid auf Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Soferne die Verhaltensproblematik im Vordergrund steht, ist in Absprache mit dem Direktor/dem Klassenlehrerteam das zuständige überregionale Sonderpädagogische Zentrum für sozial - emotional benachteiligte Kinder zu kontaktieren.

Alle Schritte zur besonderen Betreuung dieser Schüler werden mit dem Sonderpädagogischem Zentrum abgesprochen und vom Sonderpädagogischem Zentrum aus organisiert bzw. koordiniert.

 
     

© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2000