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Arbeitsgruppe für Integration am Deutschen Schulamt

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Edith Paggi
     
   

Auf Landesebene besteht seit vielen Jahren eine Arbeitsgruppe für Integration für Kinder/Schüler und Schülerinnen mit Behinderung.

Diese Arbeitsgruppe setzt sich folgendermaßen zusammen

  • Vertreter und Vertreterinnen des Lehr- und Direktionspersonals der verschiedenen
    • Schulstufen,
    • des Kindergartens
    • der Landesschulen,
  • der Elternverbände,
  • der Sanitätsbetriebe,
  • einer Expertin/eines Experten der Sehbehinderung
  • Vertretern/innen der Behindertenbetreuer/innen.

Den Vorsitz führt ein Inspektor/eine Inspektorin. Alle Mitglieder sollten über Erfahrung im Bereich Integration und über spezifische Fachkenntnisse verfügen. Die Arbeitsgruppe wird jeweils für drei Jahre mit Beschluss der Landesregierung ernannt.

Ihre Aufgabe ist es, sich mit den verschiedenen Problemen, die in Zusammenhang mit der schulischen Integration auftreten, auseinander zu setzen.

Zur Festlegung der Maßnahmen im Bereich der Schulfürsorge überprüft die Arbeitsgruppe die Ansuchen der Kindergärten und Schulen, sowie die diagnostischen Unterlagen, die sich auf die einzelnen Kinder/Schüler/innen mit Behinderung beziehen und erarbeitet im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen die Vorschläge für die entsprechenden Zuweisungen.

Die Arbeitsgruppe für Integration am Schulamt ist ein Gremium mit beratender Funktion für den Schulamtsleiter.

 
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Letzte Aktualisierung: 23.01.2004
© Pädagogisches Institut der deutschen Sprachgruppe - Bozen - 2003