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Koordinatoren und Koordinatorinnen für das Schulprogramm

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Edith Paggi
     
Aufgabenbeschreibung
  Seit einigen Jahren können laut Landeskollektivvertrag der Lehrpersonen in jeder Direktion vom Lehrerkollegium Koordinatoren und Koordinatorinnen für die Umsetzung des Schulprogramms namhaft gemacht werden.Dabei gibt es eine Reihe von Tätigkeiten und Aufgaben, die auch den Bereich der schulischen Integration betreffen.

Es ist sinnvoll, den Bereich der Integration einem eigenen Koordinator, einer Koordinatorin zu übertragen, die in Zusammenarbeit mit den anderen Koordinatorinnen dafür Sorge trägt, dass die integrationsspezifischen Schwerpunkte in den Gesamtplan der Schule eingebaut werden.

Als Voraussetzungen für diese Tätigkeit sollte der Besitz des Spezialisierungsdiploms für den Unterricht mit Schülern/Schülerinnen mit Behinderung absoluten Vorrang geben. Andere Kriterien könnten sein:

  • Der kontinuierliche Besuch spezifischer Fortbildungsveranstaltungen
  • Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Integration auf Schul-, Bezirks- und Landesebene

Weitere grundlegende Voraussetzungen sind:

  • Die Bereitschaftserklärung, zwischen 20 und 30 Fortbildungsstunden im Dienst zu besuchen
  • Mindestens drei Jahre lang diese Tätigkeit auszuüben
  • Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Diensten

Unterstützungssysteme auf Bezirksebene:

  • Kontinuierliche Koordinierungstreffen mit den Integrations- und Schulberater/innen vor Ort, sowie bei Bedarf mit den Vertreterinnen anderer Dienste
  • Besprechen von Problemsituationen und Erarbeiten von gemeinsamen Lösungsvorschlägen mit externer Moderation durch oben genannte Dienste
 
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Letzte Aktualisierung: 23.01.2004
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