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Allgemeine Grundlagen der Bewertung

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Paggi Edith
 

 

Die Bewertung hat in den letzten Jahrzehnten im schulischen Bereich vielfache Veränderungen erfahren sowohl in juridischer als auch in pädagogischer Hinsicht.

Eine erste große Reform geht auf das Jahr 1977 zurück mit der Abschaffung der Ziffernnoten und der Einführung der verbalen Bewertung für alle Schüler der Pflichtschule.

Gleichzeitig wurde damit auch die verbindliche Planung im Rahmen der Kollegialorgane Klassenrat, Lehrerkollegium) eingeführt und damit die Vernetzung und Rückkoppelung zwischen Planung und Bewertung als pädagogisches Prinzip gesetzlich festgelegt. Dieser Grundsatz ist auch in den Lehrplänen der verschiedenen Schulstufen – vom Kindergarten bis zur Oberstufe – wieder zu finden.

Wir haben es demnach mit einem Kreismodell der Bewertung zu tun:

 

diagnostische Kompetenz

Funktionen der Bewertung

 

Dieses Kreismodell erfordert zum einen diagnostische Kompetenzen bei den Lehrpersonen und zum anderen haben sich die Funktionen der Bewertung völlig geändert.

Wir sprechen heute keineswegs mehr von einer selektiven Funktion, wie sie zur Zeit der Ziffernnoten noch üblich war und wo am Ende des Semesters/Trimesters der Leistungsdurchschnitt berechnet wurde. Die in den letzten Jahren immer wieder neu eingeführten Veränderungen der Schülerbögen sind nur formaler Art, verändern jedoch in keiner Weise die Grundausrichtung.

Bezugsnorm   Wichtig ist in Zusammenhang mit der Bewertung auch transparent zu machen, auf was sich unsere Bewertung bezieht, welches unsere Bezugsnorm ist.
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Letzte Aktualisierung: 12.02.2007
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