In den Adelshäusern wurden Ehen meist schon im frühen Kindesalter   geschlossen.  
											  Gründe dafür waren die frühe Ausschaltung der Konkurrenz bei   politisch vorteilhaften Verbindungen und die bestmögliche Ausnutzung der   weiblichen Fruchtbarkeit durch eine große Kinderanzahl, da viele Kinder das   Erwachsenenalter nicht erreichten. Liebe spielte grundsätzlich keine Rolle.   Eheabsprachen der Eltern erfolgten oft mit der Geburt der Kinder, aber auch   manchmal schon vorher. Die jungen Eheleute sahen sich meist erst kurz vor der   Hochzeit. Heiratsverträge mussten geschlossen sowie rechtliche und finanzielle   Fragen geklärt werden. Bei zu naher Verwandtschaft der Brautleute war päpstliche   Dispens einzuholen. 
                                                   
                                                Zur Hochzeit mussten Braut und Bräutigam   zusammenkommen, wobei meist die Braut zum Bräutigam reiste. Bei Staatsheiraten   konnte ein Stellvertreter des Bräutigams zur Braut reisen und die Trauung „per   procurationem“ vor Zeugen durchführen. Dazu stieg der Vertreter des Bräutigams   mit der Braut in ein Bett und entblößte sein rechtes Bein oder er streckte sein   schon entblößtes rechtes Bein zu ihr ins Bett.  
											  Die eigentliche Hochzeitsfeier   mit dem Bräutigam fand etwas später statt. Erst mit dem Vollzug war die Ehe voll   gültig und nach kirchlicher Auffassung unauflöslich. Eine gültig geschlossene   und vollzogene Ehe konnte nur durch den Tod aufgelöst werden, eine Ehescheidung   bestand grundsätzlich nicht. Nur bei erwiesener Unfähigkeit des Mannes, den   ehelichen Akt zu vollziehen, war eine Scheidung möglich, jedoch nicht bei   Unfruchtbarkeit der Frau. 
                                                 
                                                Das Ehealter wurde meist mit dem Eintritt der   Geschlechtsreife definiert - bei Knaben das 14. Lebensjahr, bei Mädchen das 12.   In Fürstenhäusern konnten gültige Eheversprechen schon ab dem 7. Lebensjahr der   Brautleute erfolgen. Die Hauptaufgabe fürstlicher Ehefrauen war die Geburt von   Kindern, vor allem von Knaben, zur Sicherung der Nachfolge. Fehl-, Früh- oder   Totgeburten und das frühe Sterben von Kindern gehörten zum Leben der   Frauen.  |