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    Autonome 
        Schulen  
        entscheiden 
        in den Bereichen 
         
                          Bilanz  
                          Didaktik  
                          Organisation  
                          Vermögen 
                          Verwaltung 
                           
                          eigenverantwortlich, indem sie ein Bildungskonzept 
                          entwickeln, das auch den Bedürfnissen vor Ort Rechnung 
                          trägt.   | 
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          Erfolgreiche 
            pädagogische Arbeit erfordert  
            eine gut funktionierende Verwaltung. 
         
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      Schulführung in der autonomen 
        Schule
      bedeutet laut Berufsleitbild 
        der Schulführungskräfte in der autonomen Schule Südtirols, 
        den Leitungs- und "Gestaltungsauftrag 
        für die eigene Schule anzunehmen, um den anvertrauten 
        Kindern und Jugendlichen die ihnen angemessene Bildung zu ermöglichen". 
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      Dieser Gestaltungsauftrag umfasst 
         
      
        -  pädagogisch-didaktische Weiterentwicklung des schulischen 
          Lernens und Arbeitens,
 
        - Profilbildung der Schule,
 
        - Personalführung,
 
        - Schulklima und Schulkultur,
 
        - betriebswirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen,
 
        - Öffnung der Schule nach außen. 
 
       
      Schulführung in der autonomen 
        Schule bedeutet auch, für den Gestaltungsauftrag sowohl Handlungsverantwortung 
        als auch Ergebnisverantwortung zu übernehmen. 
      Die Schulführungskraft 
        fördert im Rahmen einer Selbstevaluation sowohl 
        persönliche als auch mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft vereinbarte 
        Entwicklungsprozesse und unterstützt Fremdevaluation. 
      Aufgrund der Ergebnisse systematischer 
        und strukturierter Kontrollen gewährleistet sie kontinuierliche Qualitätsentwicklungsprozesse 
        und fordert von allen Beteiligten die Wahrnehmung der persönlichen 
        Verantwortung ein.   | 
  
                     
                      Beispiele 
                          aus  
                         
                          den Schulen: 
                         
                          Schulmanagement 
                            GOB Bruneck 
                            
                         
                        Weitere 
                          Beispiele finden Sie in der Galerie 
                          
                          
                           | 
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    Die Schulführungskraft 
         
      
      ist als gesetzlicher Vertreter 
        des Rechtssubjekts Schule rechtlich dazu verpflichtet, 
      
        - in Verwaltungstätigkeiten die vorgeschriebenen 
          Verfahren zu beachten und
 
       
      
        - das Prinzip der Rechtsmäßigkeit mit den 
          Prinzipien der Effizienz und Effektivität 
          zu verbinden.
 
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