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Autonome
Schulen
entscheiden
in den Bereichen
Bilanz
Didaktik
Organisation
Vermögen
Verwaltung
eigenverantwortlich, indem sie ein Bildungskonzept
entwickeln, das auch den Bedürfnissen vor Ort Rechnung
trägt. |
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Erfolgreiche
pädagogische Arbeit erfordert
eine gut funktionierende Verwaltung.
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Schulführung in der autonomen
Schule
bedeutet laut Berufsleitbild
der Schulführungskräfte in der autonomen Schule Südtirols,
den Leitungs- und "Gestaltungsauftrag
für die eigene Schule anzunehmen, um den anvertrauten
Kindern und Jugendlichen die ihnen angemessene Bildung zu ermöglichen".
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Dieser Gestaltungsauftrag umfasst
- pädagogisch-didaktische Weiterentwicklung des schulischen
Lernens und Arbeitens,
- Profilbildung der Schule,
- Personalführung,
- Schulklima und Schulkultur,
- betriebswirtschaftliche und organisatorische Entscheidungen,
- Öffnung der Schule nach außen.
Schulführung in der autonomen
Schule bedeutet auch, für den Gestaltungsauftrag sowohl Handlungsverantwortung
als auch Ergebnisverantwortung zu übernehmen.
Die Schulführungskraft
fördert im Rahmen einer Selbstevaluation sowohl
persönliche als auch mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft vereinbarte
Entwicklungsprozesse und unterstützt Fremdevaluation.
Aufgrund der Ergebnisse systematischer
und strukturierter Kontrollen gewährleistet sie kontinuierliche Qualitätsentwicklungsprozesse
und fordert von allen Beteiligten die Wahrnehmung der persönlichen
Verantwortung ein. |
Beispiele
aus
den Schulen:
Schulmanagement
GOB Bruneck
Weitere
Beispiele finden Sie in der Galerie
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Die Schulführungskraft
ist als gesetzlicher Vertreter
des Rechtssubjekts Schule rechtlich dazu verpflichtet,
- in Verwaltungstätigkeiten die vorgeschriebenen
Verfahren zu beachten und
- das Prinzip der Rechtsmäßigkeit mit den
Prinzipien der Effizienz und Effektivität
zu verbinden.
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