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15 Jahre nach Einführung der Einheitsmittelschule war es Zeit, Schule zu verändern und Reformen einzuführen. Dies erfolgte
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durch das Gesetz 517/77, das in der Folge insbesondere im Gedächtnis blieb als Gesetz, das flächendeckend die schulische Integration der Schüler und Schülerinnen mit Behinderung in die Allgemeine Schule (Grund- und Mittelschule) aber auch eine Reihe anderer grundlegender Reformen einführte.
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Es reicht jedoch nicht Reformen per Gesetz einzuführen, wesentlich sind flankierende Maßnahmen, die notwendig sind, um die Umsetzung der Reform zu untersützen.
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werden diese Maßnahmen nicht gesetzt, so hat das nachhaltige Folgen für die Schul-und Unterrichtsentwicklung.
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